Oberösterreich verlangt von Zuwanderern bereits Deutschkurse, doch das soll, wenn es nach den Plänen von Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer geht, noch nicht alles gewesen sein. Man prüft nun nämlich auch Verpflichtung zum gemeinnützigen Arbeiten.
Migranten und Flüchtlinge müssen laut Vorarlberger ÖVP dort künftig einen „Vorarlberg Kodex“, mit Integrationsverpflichtungen wie gemeinnützige Arbeit, s. Seiten 2/3, unterschreiben. Diese Idee stößt auch anderswo auf Interesse. Und wie ist das in Oberösterreich?
Sanktionen drohen
Da verweist Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) auf hier schon bestehende Verpflichtungen und Sanktionsmaßnahmen: „In Oberösterreich haben wir mit der Deutschpflicht in der Sozialhilfe als erstes Bundesland eine derartige Verpflichtung geschaffen, die auch klar sanktioniert wird – ebenso werden Verstöße gegen die Integrationserklärung des Integrationsfonds (ÖIF) in der Sozialhilfe in unserem Bundesland sanktioniert.“
25 Prozent Kürzung gibt’s bei der Sozialhilfe in OÖ, wenn die ÖIF- Integrationserklärung gebrochen wird. Wird die Deutschpflicht verletzt, wird um 10, 20 oder gar 50 % gekürzt.
Beitrag zur Gesellschaft
Allerdings müssen diesen Integrationsvertrag mit dem ÖIF nur Asyl- bzw. Schutzberechtigte unterschreiben, nicht aber Asylwerber, so wie es beim Vorarlberg Kodex der Fall sein wird, sofern er tatsächlich eingeführt wird. Hattmannsdorfer möchte die ÖIF-Vereinbarung auch Asylwerbern vorlegen lassen: „Menschen, die um Asyl ansuchen, müssen sich vom ersten Tag an zu unseren Werten bekennen und die Bereitschaft zu einem gesellschaftlichen Beitrag signalisieren. Das ist für mich nach zwingende Voraussetzung für eine positive Behandlung.“
Arbeit für das Gemeinwohl
Außerdem bekräftigt Hattmannsdorfer neuerlich die Notwendigkeit seiner Initiative zur Verpflichtung von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit und lässt ergänzend zum Bund eine Umsetzung durch Oberösterreich selbst prüfen: „Mit der Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit von Asylwerbern wollen wir einen weiteren Schritt setzen. Unabhängig vom durch uns initiierten Antrag in der Flüchtlingsreferentenkonferenz prüfen wir aktuell eine Umsetzung auf Landesebene im Rahmen der Landesgrundversorgung.“
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