Tatwaffe Schaufel

Mann demolierte Polizeiauto: „Wollte Abschiebung“

Wien
03.11.2023 15:06

Weil ein junger Syrer abgeschoben werden wollte, beschädigte er vor einer Polizeiinspektion am Wiener Hauptbahnhof Einsatzfahrzeuge mit einer Schaufel. 

„Ich war verzweifelt und hatte fünf Tage nichts gegessen“ - mit diesen Worten hat ein junger Syrer am Freitag am Wiener Landesgericht begründet, weshalb er am 2. Oktober 2023 am Hauptbahnhof drei Einsatzfahrzeuge der Polizei demolierte.

Er schlug mit einer Schaufel auf die direkt vor einer Polizeiinspektion abgestellten Autos ein. Dass ihm mehrere, von einer Zeugin alarmierte Polizeibeamte dabei zusahen, ehe sie einschritten, störte ihn nicht: „Ich wollte abgeschoben werden.“

Der 26-Jährige war nach seiner Flucht aus seiner Heimat perspektivlos, schaffte es nicht, in Österreich Fuß zu fassen. Er fand keinen Job, hatte kein Geld und fühlte sich alleingelassen. Bei sozialen Betreuungseinrichtungen habe man ihn immer wieder weggeschickt: „Ich war in einem geistig ungünstigen Zustand. Daher habe ich die Autos beschädigt. Damit man auf mich aufmerksam wird. Ich weiß, dass es ein Fehler war. Aber ich war nahe am Tod.“

Auch zu versuchtem Diebstahl geständig
Neben der schweren Sachbeschädigung wurde dem 26-Jährigen auch ein versuchter Diebstahl angelastet. Er hatte Mitte Oktober in einem Supermarkt zwei Paar Socken, einen Müsli-Riegel und ein Deodorant zu stehlen versucht. Auch dazu war er geständig: „Das habe ich gemacht, dass ich der Polizei zugestellt werde.“ Auf diese Aussage hin informierte der Richter den jungen Mann, dass Österreich derzeit keine Abschiebungen nach Syrien durchführe. „Dann will ich einfach sterben“, sagte daraufhin der 26-Jährige.

Am Ende wurde der hierzulande bisher Unbescholtene zu fünf Monaten bedingt verurteilt. „Sie sind mit Ihrer Lage überfordert und auf sich gestellt. Nichtsdestotrotz kann man nicht einfach Polizeiautos beschädigen“, meinte der Richter. „Es war ein Riesenfehler“, erwiderte der 26-Jährige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 26-Jährige war anwaltlich nicht vertreten und hat daher drei Tage Zeit, um ein allfälliges Rechtsmittel einzubringen.

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