Vor Gericht abgeblitzt

Ehemann arbeitete bei Konkurrenz: Frau verlor Job

Vorarlberg
21.10.2023 08:25

Fünfeinhalb Jahre war sie in besagter Firma als Sachbearbeiterin angestellt. Nie hatte sie sich etwas zuschulden kommen lassen. Vergangenen Juli aber wurde sie mit schweren Vorwürfen konfrontiert.

„Ich war kurz vor acht Uhr in der Firma. Als ich mich an meinem Arbeitsplatz einloggen wollte, kam die Meldung, Benutzer existiert nicht.“ Kurz darauf sei ihr Vorgesetzter gekommen und habe sie ins Besprechungszimmer gebeten. Dort habe schon ein Vertreter des Betriebsrates gewartet. „Ich wusste gar nicht, was los ist. Dann schob man mir eine E-Mail über den Tisch, die Tage zuvor im allgemeinen Postfach gelandet war.“

Mann als Vertriebsleiter angeführt

Ein Informationsschreiben zur Expansion der Konkurrenzfirma. Doch nicht das, stellte das Problem dar, sondern der Umstand, dass in dem Schreiben der Ehemann der Unterländerin als Vertriebsleiter aller Standorte angeführt wurde. „Mir wurde dann gesagt, dass ich ein Risiko für die Firma sei und dass ich einen Aufhebungsvertag unterschreiben solle“, schildert die Klägerin den Sachverhalt.

Unter Druck gesetzt

Dabei sei sie auch unter Druck gesetzt worden: „Ich war geschockt. Ich wollte daraufhin meinen Mann anrufen. Aber das wurde mir verwehrt. Ebenso ein Gespräch mit dem Betriebsrat.“ Der Vertreter habe nur gesagt, dass man mit der Arbeiterkammer gesprochen hätte und alles rechtens sei. Was so nicht ganz stimmt. Denn durch die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages nahm sie unfreiwillig wirtschaftliche Nachteile in Kauf - was ihr von Seiten der beklagten Partei damals verschwiegen worden war.

Rechtsanwalt Clemens Achhammer will gegen Urteil berufen.
Rechtsanwalt Clemens Achhammer will gegen Urteil berufen.(Bild: Chantall Dorn )

Trotzdem wies Richter Martin Rüdisser am Ende die Klage ab. Seine Begründung: „Wir glauben Ihnen, dass Sie noch mit Ihrem Mann sprechen wollten. Für uns blieb allerdings offen, ob Sie tatsächlich noch eine gesonderte Besprechung mit dem Betriebsrat wollten. Schließlich hatten sie den Aufhebungsvertrag ja unterschreiben.“ Ihr Anwalt Clemens Achhammer will nun gegen das Urteil berufen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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