Nach der Beißattacke auf einen Dackel misshandelte die Hundebesitzer den Schäferrüden und landete vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Dass der Schäferrüde gerne Fleisch am Knochen hat, ist nichts Neues. Denn schon einmal hatte der Hund jemanden gebissen, weshalb sein Herrchen, ein 65-jähriger Pensionist aus dem Oberland, vom Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde.
Hundehalter: „Der tut eh nichts“
Diesmal ist das Opfer ein Dackel namens Lenny. Als im April die Hundebesitzerin mit ihm im Oberland eine große Gassirunde dreht, kommt ihr der Pensionist auf der anderen Straßenseite mit seinem nicht angeleinten Schäferrüden entgegen. „Ich rief dem Mann noch zu, er solle den Hund an die Leine nehmen, doch der meinte nur, dass der nichts tue", erinnert sich die Dackelbesitzerin im Prozess am Montag.
Eine fatale Fehleinschätzung, wie sich herausstellen sollte. Denn nur wenige Sekunden später schnappt sich der Schäferhund das vierbeinige Leckerli und verbeißt sich regelrecht in dem Tier. Im Kampf um Leben und Tod tritt der Angeklagte seinem Schäferrüden mehrmals mit voller Wucht in den Bauch, während die Frau ihren schwer verletzten Dackel in Sicherheit bringt. Lenny überlebt die Beißattacke dank Operation. Die Hundebesitzerin erstattet jedoch gegen den Pensionisten Anzeige wegen Tierquälerei. Immherhin hatte der seinem eigenen Hund massive Fußtritte gegen den Bauch versetzt.
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nur teilweise schuldig und hält die Schilderungen der Hundebesitzerin, dass der Hund nach den extrem gewalttätigen Fußtritten apathisch gewesen sei, für maßlos übertrieben. „I han mit aller Kraft kämpfa müassa, dass i den kläna Hund aus der Schnorra von minem kriag“, rechtfertigt sich der Beschuldigte.
Bedingte Haft und eine Geldstrafe
Richter Martin Mitteregger folgt daraufhin der Forderung von Staatsanwalt Philipp Höfle und spricht den Angeklagten wegen Tierquälerei schuldig. Zwei Monate bedingte Haft und 1500 Euro Geldstrafe. Dazu kommen noch 720 Euro aus der letzten Verurteilung. Das Schlusswort des Angeklagten: „Mir ischt d’Lust uf an Hund endgültig verganga.“ Der Schäferrüde wurde dem Mann bereits weggenommen.
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