Schummeln bei Führerscheinprüfungen hat keine strafrechtlich relevanten Folgen - das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Dieses Urteil hat auch für eine Maturantin aus der Steiermark Relevanz, denn auch sie wurde im Mai 2022 mit Handy, Knopfloch-Kamera und Ohrenstöpsel bei der Reifeprüfung erwischt. Sie kann nun aufatmen - auch gegen sie wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt.
Mit einer Ausrüstung wie von James Bond setzten sich, wie berichtet, Dutzende Prüflinge in die theoretische Führerscheinprüfung. Aktivierten Handys, verkabelte Mini-Kameras in den Hemdknöpfen und Ohrenstöpsel, um mit ihren Kontaktleuten Verbindung aufzunehmen, die ihnen mit den abfotografierten Fragen zur erschlichenen Fahrlizenz verhelfen sollten. Doch: Rund 90 Schummler flogen in ganz Österreich auf und wurden angezeigt.
Wie die „Krone“ erfuhr, machte der Oberste Gerichtshof den Ermittlungen und teils bereits erfolgten Gerichts-Verurteilungen aber einen Strich durch die Rechnung. Die obersten Richter befanden nämlich, dass kein einziger Paragraf aus dem österreichischen Strafgesetzbuch in Einklang mit dem vermeintlichen Vergehen zu bringen ist.
Ermittlungen gegen Maturantin eingestellt
Dieser Entscheid hat nun auch Auswirkungen auf eine junge Frau in Deutschlandsberg, die sich die Matura auf ähnliche Art und Weise erschwindeln wollte. Auch sie flog mit ihrer Knopfloch-Kamera auf, wurde angezeigt, und die Staatsanwaltschaft Graz leitete Ermittlungen ein. Als das OGH-Urteil bekannt wurde, wollte die „Krone“ wissen, ob dieses nun auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen die junge Frau hat.
Und: „Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Graz auf dieses OGH-Urteil gewartet, da es hierfür teilrelevant ist. Allerdings müssen noch ein paar weitere Facetten geprüft werden“, sagte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, damals. Und nun steht tatsächlich fest: Auch gegen die junge Dame wurden die Ermittlungen eingestellt!
Schummeln hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Im Vorfeld berichtete die Staatsanwaltschaft Graz mehrmals an die Oberstaatsanwaltschaft. Kurz vor Silvester war nun klar: „Im Lichte der Entscheidung des OGH wurde das Verfahren eingestellt. Ein Maturazeugnis ist keine Bestätigung dafür, dass die Prüfung ohne Schummeln absolviert wurde“, bestätigt Staatsanwaltschafts-Sprecher Hansjörg Bacher. Die junge Dame kann also aufatmen, ihr blühen keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.