Nach OGH-Urteil

Ermittlungen gegen Matura-Schummlerin eingestellt

Steiermark
03.01.2024 06:00

Schummeln bei Führerscheinprüfungen hat keine strafrechtlich relevanten Folgen - das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Dieses Urteil hat auch für eine Maturantin aus der Steiermark Relevanz, denn auch sie wurde im Mai 2022 mit Handy, Knopfloch-Kamera und Ohrenstöpsel bei der Reifeprüfung erwischt. Sie kann nun aufatmen - auch gegen sie wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt.

Mit einer Ausrüstung wie von James Bond setzten sich, wie berichtet, Dutzende Prüflinge in die theoretische Führerscheinprüfung. Aktivierten Handys, verkabelte Mini-Kameras in den Hemdknöpfen und Ohrenstöpsel, um mit ihren Kontaktleuten Verbindung aufzunehmen, die ihnen mit den abfotografierten Fragen zur erschlichenen Fahrlizenz verhelfen sollten. Doch: Rund 90 Schummler flogen in ganz Österreich auf und wurden angezeigt.

Wie die „Krone“ erfuhr, machte der Oberste Gerichtshof den Ermittlungen und teils bereits erfolgten Gerichts-Verurteilungen aber einen Strich durch die Rechnung. Die obersten Richter befanden nämlich, dass kein einziger Paragraf aus dem österreichischen Strafgesetzbuch in Einklang mit dem vermeintlichen Vergehen zu bringen ist. 

Ermittlungen gegen Maturantin eingestellt
Dieser Entscheid hat nun auch Auswirkungen auf eine junge Frau in Deutschlandsberg, die sich die Matura auf ähnliche Art und Weise erschwindeln wollte. Auch sie flog mit ihrer Knopfloch-Kamera auf, wurde angezeigt, und die Staatsanwaltschaft Graz leitete Ermittlungen ein. Als das OGH-Urteil bekannt wurde, wollte die „Krone“ wissen, ob dieses nun auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen die junge Frau hat.

Und: „Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Graz auf dieses OGH-Urteil gewartet, da es hierfür teilrelevant ist. Allerdings müssen noch ein paar weitere Facetten geprüft werden“, sagte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, damals. Und nun steht tatsächlich fest: Auch gegen die junge Dame wurden die Ermittlungen eingestellt!

Schummeln hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Im Vorfeld berichtete die Staatsanwaltschaft Graz mehrmals an die Oberstaatsanwaltschaft. Kurz vor Silvester war nun klar: „Im Lichte der Entscheidung des OGH wurde das Verfahren eingestellt. Ein Maturazeugnis ist keine Bestätigung dafür, dass die Prüfung ohne Schummeln absolviert wurde“, bestätigt Staatsanwaltschafts-Sprecher Hansjörg Bacher. Die junge Dame kann also aufatmen, ihr blühen keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark



Kostenlose Spiele