Nach Aufregung um ein OGH-Urteil, durch das Pendler um das Kindergeld umgefallen wären, wurde nun gesetzlich nachgebessert.
Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Vorarlbergern, die über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein zur Arbeit pendeln, in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde diese Bestimmung nun repariert. Konkret betroffen sind alle Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein nur Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitet und der andere in Österreich nicht erwerbstätig ist.
In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt. Ausgenommen sind Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Die Bestimmung wird rückwirkend mit 1. Februar 2023 in Kraft treten. Ebenso rückwirkend bekommen betroffenen Familien nun die finanzielle Unterstützung ausbezahlt. Der OGH-Entscheid hatte zuvor für Wirbel gesorgt.
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