Als „scheiß W****“ bezeichnete ein Arbeiter in einem Gruppenchat Polizisten. Es folgten Anzeige und nun auch der Strafprozess im Salzburger Landesgericht. Er selbst bereut den „dummen Fehler“.
Das Internet ist nicht der Stammtisch. Das hat ein Lungauer Arbeiter (33) am Montag im Landesgericht Salzburg lernen müssen. Der Mann war Teil einer WhatsApp-Gruppe mit 1025 Mitgliedern – es dürfte sich vor allem um Lungauer gehandelt haben. In dieser warnten sich die Leute gegenseitig vor Polizei-Kontrollen. „Was ist los mit diesen scheiß W****“, schrieb der Mann eines Tages unbedacht in den Chat. Und bereute es jetzt beim Prozess: „Es war ein dummer Fehler.“ Zwei Polizisten fühlten sich nämlich beleidigt und erstatteten Anzeige.
150 Euro Geldstrafe plus 200 Euro Schmerzengeld
„Man darf sich am Stammtisch austoben und schimpfen, aber nicht in einem öffentlichen Raum. Und eine WhatsApp-Gruppe mit über 1000 Teilnehmer ist wie eine kleine Zeitung. Da hat die Meinungsfreiheit eine Grenze“, redete Richter Peter Egger dem Angeklagten ins Gewissen. Der bislang unbescholtene Mann sah seinen Fehler ein und gestand die „Beleidigung“ nach Paragraf 115 StGB ein. Er meinte auch noch: „Ich bin dann eh zum Posten gegangen, um mich zu entschuldigen.“
Nichtsdestotrotz schlossen sich die beleidigt gefühlten Beamten als Opfer dem Strafverfahren an und begehrten Schmerzensgeld: Statt 400 Euro fand Egger je 100 Euro ausreichend. Der Angeklagte war einverstanden, genauso mit der verhängten Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Hinzu kommen noch Gerichtskosten in etwa gleicher Höhe. In Summe kostete der beleidigende Satz dem Lungauer also etwa 500 Euro. „Sie sehen, so etwas ist nicht billig“, meinte der Richter und betonte: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Und der Fall zeigt: Es reichen schon ein paar Dutzend Leute, damit ein Chat zum öffentlichen Raum wird.
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