724 Fälle heuer

Schulpflichtverletzung: Verfahren nehmen zu

Österreich
01.09.2023 12:58

Seit der Corona-Pandemie sind die Strafverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht stark gestiegen. Die Landesverwaltungsgerichte befassten sich bis August mit 724 Fällen. Das sind fast 14-mal so viele wie 2019 und immerhin fast fünfmal so viele wie 2022. Ein Beispiel ist das Verweigern der Externistenprüfung.

In anderen Fällen blieben die Schülerinnen und Schüler zu Hause, obwohl die Bildungsdirektion dem häuslichen Unterricht nicht zugestimmt hatte. „Wir machen das mit, was die Gesellschaft macht. Vor ein paar Jahren hatten wir eine größere Welle nach dem Nichtrauchergesetz. Jetzt haben wir eben eine Post-Covid-Welle bei den Verfahren“, sagte Albin Larcher, Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol.

Schulpflichtverletzungen nahmen mit Ausnahme von Wien in allen Bundesländern zu, wie der „Standard“ am Freitag berichtete. Die meisten seien heuer in Oberösterreich (270), Niederösterreich (147) und Salzburg (72) verzeichnet worden. Die wenigsten Schulpflichtverletzungen gab es in der Steiermark (36) und in Vorarlberg (28). In Vorarlberg soll es außerdem keinen klaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geben, wie einen Protest der Eltern gegen die Schutzmaßnahmen bis zur Schulverweigerung der Kinder. Zudem betreffen alle Verfahren dort nur eine einzige Familie.

Geldstrafe zwischen 110 und 440 Euro
Wer die Schulpflicht seines Kindes verletzt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 110 und 440 Euro rechnen. Grundsätzlich können Eltern in Österreich ihre Kinder zwar daheim unterrichten, allerdings müssen die Schülerinnen und Schüler dann bei einer Prüfung nachweisen, dass sie die Lernziele erreicht haben. Das ist zudem der Fall, wenn Kinder und Jugendliche Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht und ohne Zeugnisse besuchen.

Wer durchfällt, muss im folgenden Jahr wieder eine öffentliche Schule besuchen. Darüber hinaus kann die Bildungsdirektion häuslichen Unterricht schon im Voraus untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist.“ Ein weiterer Grund wäre die Gefährdung des Kindeswohls im Elternhaus.

Bundesweit werden jährlich ungefähr 2400 Kinder und Jugendliche zum häuslichen Unterricht abgemeldet. Im Jahr 2021/22 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht, allerdings ist selbst das nur rund ein Prozent der Schülerinnen und Schüler bis zur neunten Schulstufe. Seit die Regeln verschärft worden sind, nahmen die Zahlen wieder ab.

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