Auszahlungsproblem

Nach Flugstorno kam Leserin nicht an ihr Geld

Ombudsfrau
30.08.2023 17:00

Rund 180 Euro sollte eine Leserin ausgezahlt bekommen, nachdem sie Flugtickets storniert hatte. Da sich die Oberösterreicherin vergeblich um eine Erstattung bemühte, ersuchte sie die Ombudsfrau um Unterstützung. Wir haben uns des Falles angenommen.

Storniert hatte Sabine L. Tickets einer Billig-Airline, die sie über ein Online-Reiseportal gebucht und mittels Kreditkarte bezahlt hatte. „Dazu haben wir eine Stornorechnung erhalten. Die Rückerstattung des Geldes erfolgt aber nicht“, schilderte die Oberösterreicherin. Sie recherchierte in weiterer Folge auf der Airline-Webseite zu den Rückzahlungsmodalitäten.

Umwandlung von Guthaben klappte nicht
Dort habe sie, so Frau L. weiter, die Information gefunden, dass man als Kunde ein Guthaben in Form sogenannter Credits erhalte, das man umwandeln und sich auszahlen lassen könne. „Das funktioniert aber nicht.“ Telefonisch habe sie bei der Fluglinie niemanden erreichen können, auch eine Kontaktaufnahme via E-Mail habe nicht funktioniert. „Können Sie uns bitte helfen, den Betrag zurückzuerhalten. Es geht um 181,85 Euro.“, wandte sich Frau L. Hilfe suchend an die „Krone“.

Was das Flugunternehmen zu dem Fall sagt
„Wir haben den Fall nochmals geprüft und müssen Ihnen leider mitteilen, dass uns hier die Hände gebunden sind. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten“, teilte Wizz Air auf Anfrage mit. Nachdem Frau L. über einen Drittanbieter - Opodo - und nicht direkt bei Wizz Air gebucht habe, könne man nicht auf die Buchung zugreifen. Nur Opodo könne die persönlichen Daten ändern.

Airline-Empfehlung: Direkt buchen
Buchungsprobleme mit Online-Reiseportalen entstünden bedauerlicherweise häufig, daher empfehle man Reisenden, direkt bei Wizz Air zu buchen, um solche Vorkommnisse zu verhindern, so das Unternehmen. Warum genau man als Airline auf eine Buchung, die ja auch im eigenen System vorhanden sein muss, keinen Zugriff hat, erklärte man nicht.

Portal kümmerte sich um Erstattung
Die Ombudsfrau hat sich also auch noch an Online-Reiseanbieter Opodo gewandt, das eine Klärung versprach. Man sendete der Leserin eine Nachricht, in der man ihr dazu riet, eine Umwandlung des Guthabens in bar zu beantragen. Nachdem wir mitteilten, dass sie das bereits erfolglos versucht habe, hat man sich neuerlich des Problems angenommen. Letztlich nahm der Fall doch noch ein gutes Ende. „Ich habe das Geld für die Stornierung zurückerhalten“, dankte die Oberösterreicherin.

Übrigens: Auch die Ombudsfrau rät, Flüge bei Airlines direkt zu buchen. Denn nur so hat man im Problemfall nur einen Ansprechpartner, an den man sich wenden muss.

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