Ohne freiwillige Helfer sähe es bei Unwettern wie in der jüngsten Vergangenheit schlimm aus. Auch bei anderen Naturkatastrophen und Bränden sind die freiwilligen Helfer unerlässlich. Allerdings sind diese auf das Verständnis ihrer Arbeitgeber angewiesen. Deswegen fordert die Gewerkschaft gesetzliche Nachschärfungen.
„Der freiwillige Einsatz für die Gesellschaft muss belohnt werden und darf nicht zu Benachteiligungen im Job führen“, erklärt ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer. Auch wenn das Verständnis und das Entgegenkommen seitens der Arbeitgeber großteils da sei, „braucht es endlich einen Rechtsanspruch auf mindestens fünf Tage Sonderurlaub inklusive Lohnfortzahlung, ohne von der Zustimmung der Arbeitgeber abhängig zu sein.“
Derzeit liegt es an Chef oder Chefin, ob jemand eine Lohnfortzahlung während der Freistellung erhält. Hier sind individuelle Vereinbarungen entscheidend. Stemmer findet, dass die Helfer für ihr nicht immer ungefährliches Engagement belohnt und nicht noch bestraft werden sollten.
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