Dem Ex-OMV-Chef wurde vorgeworfen, trotz einer Insiderinformation einen Aktiendeal eine Woche vor dem überraschenden OMV-Ausstieg beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009 getätigt zu haben. Auch der Berufungssenat sah zwar das Vorliegen einer Insiderinformation, verneinte aber eine Vorsatzhandlung sowie eine Bereicherungsabsicht.
OMV: "Es wurde stets korrekt gehandelt"
Ruttenstorfer zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert, weil damit seine Aussagen bestätigt worden seien. Er habe immer richtig gehandelt, sagte er vor zahlreichen Medienvertretern im Justizpalast. Dass eine Insiderinformation vorgelegen sei, wie dies beide Gerichte festgestellt haben, könne er zwar nicht nachvollziehen - er müsse dies aber akzeptieren. Auf die Frage, ob er heute wieder so handeln würde wie im März 2009, meinte der Ex-OMV-Chef: "Im Rückblick ist man immer gescheiter." Auch der Mineralölkonzern, den Ruttenstorfer bis Ende März 2011 geführt hatte, begrüßte den Freispruch: Damit bestätige das Gericht abermals, dass "stets korrekt gehandelt" worden sei.
Aus Sicht des OLG Wien war der inkriminierte Kauf von OMV-Aktien durch Ruttenstorfer im Frühjahr 2009 lediglich durch das damals fixierte Vergütungsprogramm für die damaligen Vorstände des Konzerns motiviert. Bei diesem Long Term Incentive Program müssen die Aktien drei Jahre behalten werden, kurzfristige Kurssprünge spielen daher auf lange Sicht kaum eine Rolle.
Kaufentschluss bereits im Februar 2009 gefällt
Der Verteidiger des Ex-OMV-Chefs, Peter Lewisch, betonte am Donnerstag erneut, dass der Kaufentschluss bereits im Februar 2009 gefällt worden sei, lediglich das Ausmaß der Investition - ein Bruttojahresgehalt - wurde erst am 23. März 2009 festgelegt. Unmittelbar nach der damaligen Festlegung durch den Vergütungsausschuss gab Ruttenstorfer die Kauforder für sein Eigeninvestment in Höhe von 632.000 Euro, meldete den Deal der Finanzmarktaufsicht und ließ das auch auf der OMV-Homepage unter "Director's Dealings" veröffentlichen.
Eine Woche danach trennte sich die OMV überraschend von ihrem 21,2-prozentigen MOL-Anteil und verkaufte das Aktienpaket mitten in der Wirtschaftskrise zu dem erstaunlich hohen Preis von 1,4 Milliarden Euro an den russischen Ölkonzern Surgutneftegaz. Kurz zuvor hatte Ruttenstorfer noch erklärt, dass die OMV ihren MOL-Anteil durchaus noch bis Ende 2009 behalten werde.
Richtersenat: "Der Freispruch ist nicht zu beanstanden"
Die Vorsitzende des Dreier-Senats, Marina Stöger-Hildbrand, führte am Donnerstag in der Urteilsbegründung aus, dass es - nach kaufmännischem Ermessen - keinen Zweifel daran gegeben haben könne, dass es zum Abschluss des Deals mit Surgutneftegaz kommen würde. Zu den damaligen Verkaufsvorbereitungen habe Ruttenstorfer über hinreichend detaillierte Informationen verfügt. Auch sei damals intern ja bereits eine Presseaussendung vorbereitet worden, die das Datum 30. März getragen habe. Ruttenstorfer sei zwar "Primärinsider" im Sinne des Börsegesetzes gewesen, von einer vorsätzlichen oder auch nur fahrlässigen Verwendung dieser Informationen könne aber keine Rede sein, so die Richterin. "Der Freispruch ist nicht zu beanstanden", resümierte sie.
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