Uralte Privilegien

Diplomatenpässe für Ex-Politiker: Außenminister prüft

Österreich
06.01.2012 20:07
Sie sind schon längst nicht mehr im Amt und genießen dennoch die Privilegien eines Diplomatenpasses – zahlreiche Ex-Politiker machen von diesem umstrittenen uralten Gesetz Gebrauch. Doch damit könnte es nun bald vorbei sein: Außenminister Michael Spindelegger hat eine Überprüfung der Vorrechte-Regelung angeordnet.

Nicht nur die ins Visier der Justiz geratenen Ex-Minister Karl-Heinz Grasser, Ernst Strasser oder Hubert Gorbach gondeln nach wie vor mit einem Diplomatenpass durch die Weltgeschichte, viele ehemalige Politiker machen von dem uralten Privilegien-Gesetz Gebrauch, wie das Außenamt bestätigt. Etwa Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer, die ehemaligen Minister Karl Blecha und Hannes Androsch sowie die frühere EU-Staatssekretärin Brigitte Ederer.

Laut Passgesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung, der Bundespräsident, der Volksanwaltschaft und die Präsidenten des Nationalrates, des Rechnungshofes und der Höchstgerichte einen Diplomatenpass. Auch der grüne Aufdecker Peter Pilz ist, weil er im außenpolitischen Ausschuss sitzt, im Besitz solch eines Dokuments, ebenso die Klubobleute.

Diplomatenpass kann beliebig verlängert werden
Den Diplomatenpass dürfen sie behalten, auch wenn sie schon längst nicht mehr im Amt sind – und der Pass kann beliebig verlängert werden. Der Sonderausweis öffnet im Ausland oft Tür und Tor und erleichtert auch bei Grenzkontrollen vieles. So wird etwa das Gepäck von Diplomaten im Normalfall nicht durchsucht – was zum Beispiel besonders hilfreich ist, wenn man mit einem schweren Geldkoffer nach Österreich einreist.

Die Grünen fordern nun eine rasche Änderung des Gesetzes. "Kein Mensch versteht diese Bevorzugung, diese Regelungen sind absurd und grotesk", so Gabriela Moser, Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses.

Vergleich mit anderen Staaten angeordnet
Tatsächlich könnte es mit den Privilegien für die Ex-Politiker bald vorbei sein. Außenminister Spindelegger hat eine Überprüfung des Gesetzes in Auftrag gegeben: Die heimische Regelung wird mit den Gepflogenheiten in anderen Staaten verglichen. Dann könne man sich anschauen, was wie geändert gehört, heißt es aus dem Außenministerium.

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