Zurechnungsfähig

Brandstifter muss 16 Monate ins Gefängnis

Vorarlberg
07.07.2023 11:07

Ein psychisch kranker Mann ist gestern vom Schöffengericht in Feldkirch (Vorarlberg) zu 16 Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte versucht, in Rankweil Feuer legen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-jährige Türke am 20. Jänner dieses Jahres versucht hatte, in einem Waldstück der Agrargemeinschaften Rankweil und Meiningen mit gesammeltem Altholz mehrere Brände zu legen. In seinem Vorhaben gestört wurde er dabei von einem Spaziergänger, der sofort die Polizei alarmierte. „Der Wald war weit außerhalb von bewohntem Gebiet. Die Feuerwehr hätte also gar nicht rasch eingreifen können“, führte Staatsanwältin Karin Krehn am Donnerstag in der Verhandlung aus und forderte die Einweisung des psychisch kranken Feuerteufels in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Wiederholungstäter
Denn es ist nicht das erste Mal, dass der Mann Feuer legte. Im August letzten Jahres stand er schon einmal wegen Brandstiftung vor dem Schöffengericht. Damals kam Gerichtspsychiater Reinhard Haller zum Schluss, dass der 44-Jährige unter verschiedenen psychischen Störungen litt und zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Anders im Fall der neuerlichen Brandstiftung: „Der Mann war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und litt unter keiner Störung.“

Abwärtsspirale
Doch wie kommt es zu dieser diametralen Einstufung? „Der Mann hatte ein Drogenproblem, das später zu einer psychischen Störung führte. Eine damals verordnete Therapie nahm er nicht wahr. Die Abwärtsspirale begann dann mit Arbeitslosigkeit, Trennung und Unterstandslosigkeit. Die neuerliche Tat war ein Hilferuf“, erklärt Haller die komplexe Situation. Am Landeskrankenhaus Rankweil sei der Mann nun erfolgreich behandelt worden, weshalb der Gerichtsgutachter von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum absieht.

Vorausgesetzt, der Mann hält sich an die auferlegten Weisungen des Gerichts. Ohne Behandlung bleibe der Mann eine Gefahr, so der Gerichtsgutachter. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete schlussendlich: 16 Monate Haftstrafe.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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