Unterhaltsstreitigkeiten beschäftigen normalerweise vor allem Jugendamt, Bezirksgericht und Exekutor. Manchmal muss aber auch der Strafrichter ran, um den - meist männlichen - Schuldnern die Leviten zu lesen. So etwa am Donnerstag, als ein Lungauer am Salzburger Landesgericht antreten musste.
Mehr als 50.000 Euro schuldet er dem Jugendamt, das für ihn finanziell eingesprungen ist. Von seinen 2500 Euro Facharbeiterlohn bleiben dem Arbeiter wegen Lohnpfändungen höchstens 1200 Euro im Monat. Viele Vorstrafen säumen die Strafregisterauskunft des Mannes. Einmal saß er deswegen sogar schon in Haft. Er kam trotzdem ohne Anwalt. „Den kann ich mir nicht leisten“, erklärte er.
„Ich bemühe mich eh. Ich tue mir halt verdammt schwer“, so der Zweifach-Vater. Der Richter ortete ein Bemühen in jüngster Zeit, verhängte eine achtmonatige Bewährungsstrafe für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2022 zahlte der Mann zumindest geringe Beträge. „Das soll für Sie ein Anreiz sein“, so der Vorsitzende in der Begründung.
Nur selten wird der Staatsanwalt befasst
Im Jahr 2022 fielen österreichweit 400 Verurteilungen wegen „Verletzung der Unterhaltspflicht“ an. Das entspricht im Vergleich mit dem Jahr 1980 einem Rückgang von 87 Prozent. Magistrats-Juristin Johanna Fellinger schlägt sich beruflich mit Unterhaltsschuldnern herum. Sie sagt: „Wir sind immer um einvernehmliche Lösungen bemüht.“ Wenn das nicht gelinge, komme es zu einer Zwangsvollstreckung. Doch wenn auch Lohnpfändung und der Besuch des Exekutors nicht helfen, bliebe nur noch diese Möglichkeit. „Wir machen nicht gerne davon Gebrauch. Schließlich ist dem Kind im Regelfall mit Haftstrafe und Jobverlust nicht geholfen“, so Fellinger. Nur eine niedrige zweistellige Zahl an Schuldnern wird vom Magistrat jährlich zur Anzeige gebracht. Fellinger rät Männern, die Probleme haben, den Unterhalt aufzubringen: „Es gibt die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine Herabsetzung des Unterhalts zu beantragen.“ Aber das müssten die Schuldner selbst machen. „Das dürfen wir nicht tun“.
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