„Krone“-Ombudsfrau

OÖ: Für Tempolimit ist noch nicht genug passiert

Ombudsfrau
06.06.2023 18:00

Eine Geschwindigkeit von 100 km/h ist auf einem Abschnitt neben Gehweg und Wohnhäusern auf der B 125 in Oberösterreich erlaubt. Die Anrainer fordern eine Reduzierung. Laut Behörden sei das Gesetz aber dagegen.

„Ich wohne in einem Straßenabschnitt mit gefährlicher S-Kurve, in dessen Bereich sich seit Jahrzehnten immer wieder Unfälle ereignen“, wandte sich Leserin Jutta S. an die Ombudsfrau. Der jüngste Unfall passierte im Februar. Allein auf dem Grundstück der Oberösterreicherin entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro. Der Zaun auf der gesamten Länge niedergemäht, beide auf dem Grundstück geparkten Autos völlig demoliert.

Gefahr für Schulkinder?
Auch, weil sich in dem Bereich Hauseinfahrten und ein Gehweg befinden, den vor allem Schulkinder benutzen, um zu einer entlang der Straße gelegenen Busstation zu kommen, fordern die Anrainer seit Jahren eine Temporeduzierung an dieser Stelle. Bisher aber ohne jeden Erfolg.

Auch der Gehweg neben der Bundesstraße ist offenbar kein Argument für ein Tempolimit. (Bild: Horst Einöder/Flashpictures Krone KREATIV,)
Auch der Gehweg neben der Bundesstraße ist offenbar kein Argument für ein Tempolimit.

Das Land und die zuständige Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung argumentieren damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einfach nicht gegeben seien. Weder die Auswertung des Unfallgeschehens noch verkehrstechnische Gutachten hätten die Notwendigkeit einer Temporeduzierung auf dem Abschnitt der B 125 Prager Straße bestätigt. Unter anderem weil verdeckte Geschwindigkeitsmessungen ergeben hätten, dass die meisten Lenker aufgrund der Kurvenlage ohnehin nur 70 km/h fahren würden.

„Reduzierung führe zu Erhöhung“
In solchen Fällen werde von einer offiziellen Beschränkung und Kundmachung eher abgeraten, da die Gefahr bestehe, dass dies die Geschwindigkeit im Vergleich zu vorher erhöhe. Ähnliche Fälle hätten das gezeigt. Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsbeschränkung finde sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Gesetz verlange, dass die Beschränkung über die grundsätzlichen Regeln hinaus für die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit konnte eben nicht festgestellt werden.

Man sei sich, dass die Bedürfnisse der Anrainer andere seien und oft über die Anforderungen der StVO hinaus gingen, so die Behörden weiter. Man ersuche aber man um Verständnis, dass Gesetze einzuhalten seien. Wartet man ab, bis wirklich etwas passiert? Von Tempo 70 ist bei den Anrainern ohnehin keine Rede. Sie fordern einen 50er…

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