Wegen Bestechung
Urteil bestätigt: Drei Jahre Haft für Sarkozy
Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Der 68-Jährigen war in erster Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zu Hause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt so weit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.
Geheimnisse verraten, dafür Posten bekommen?
Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.
Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.
Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegen die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.
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