Praxis seit 2021 zu

Zahnärztin aus Iran darf Ordination nicht eröffnen

Oberösterreich
29.04.2023 15:00

Die 6800-Einwohner-Gemeinde Neuhofen an der Krems in Oberösterreich hat seit eineinhalb Jahren nur eine Zahnarzt-Kassenstelle. Die zweite Ordination sperrte im Okotober 2021 zu. Trotz vieler Versuche der Gesundheitskasse scheiterte bis dato eine Neuübernahme - zuletzt an einer gesetzlichen Regelung für Nicht-EWR-Bürger.

Seit Oktober 2021 ist in Neuhofen die Zahnarzt-Kassenstelle in der Kirschengasse geschlossen. Damit ist in der 6800-Einwohner-Gemeinde nur eine Kassenstelle besetzt. Das könnte trotz einer Interessentin noch eine Weile so bleiben. „Sie ist Iranerin und darf als Drittstaatsangehörige nur eine Wahlarzt-, aber keine Kassenstelle führen. Dabei ist sie nostrifizierte Zahnärztin und arbeitet seit Jahren in Wien“, ärgert sich Zahra Eslami.

Seit Jahren als Zahnärztin tätig
Sie führte bis 2021 die Praxis in Neuhofen. Sie ist selbst gebürtige Iranerin, lebt aber seit 37 Jahren in Europa, seit 2000 ist Österreich ihre Heimat. Derzeit leitet sie eine Zahnarztpraxis in der Ziegeleistraße in Linz.

20 Kassenarztpraxen im Land derzeit unbesetzt
Ihrer Kollegin bleibt nur die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Angesucht hat sie schon. „Wäre sie Künstlerin oder Sportlerin, würde sie den rot-weiß-roten Pass schon in Händen haben“, so Eslami.

Eine Lockerung der Regelung hält auch der 2021 abgewählte Neuhofener Bürgermeister und aktuelle SP-Gemeindevorstand Günter Engertsberger für notwendig: „Wir haben einen Ärztemangel und 20 offene Zahnarzt-Kassenstellen. Auch die Stelle in unserem Ort schreibt die Gesundheitskasse schon lange aus.“

Zahnärztekammer verweist auf Gesetze
Darauf angesprochen, teilt die OÖ-Zahnärztekammer mit: „Es gibt eine gesetzliche Regelung, wonach die Invertragnahme von Nicht-EWR-Bürgern durch Krankenversicherungsträger nicht möglich ist. Selbstverständlich hält sich die Landeszahnärztekammer an geltende Gesetze. Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, können Nicht-EWR-Bürger eine eigene zahnärztliche Ordination gründen und als Wahlzahnärzte tätig sein.“

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