Freispruch für Makler

Gutachten besagt: 80-Jährige nicht vergewaltigt

Gericht
29.04.2023 06:00

Es war ein ungewöhnlicher Prozess am Wiener Landesgericht gegen einen 63-jährigen Versicherungsmakler. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, eine seiner Kundinnen vergewaltigt zu haben. Das mutmaßliche Opfer ist 80 Jahre alt. Am zweiten Verhandlungstag kommt die Gutachterin zu Wort: Die Verletzungen passen nicht zu den Schilderungen der älteren Dame.

Bereits zum zweiten Termin muss ein Versicherungsmakler im Landesgericht Wien Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den 63-Jährigen: Er soll eine 80-jährige Klientin vergewaltigt haben. „Die Oma hat mir erzählt, dass er sie sexuell missbraucht hat“, sagt ihre Enkelin im Zeugenstand.

Er sagt, sie habe ihm in den Schritt gegriffen
Doch unterschiedlicher könnten die Versionen nicht sein. Während die Pensionistin angibt, der Wiener habe sie bei Turnübungen gepackt und penetriert, sagt dieser, dass die Frau ihm in den Schritt gegriffen habe. Er sei perplex und wortlos gegangen.

Ein gynäkologisches Gutachten sollte Klarheit verschaffen, und das sagt eindeutig: „Es müsste mehr Verletzungen geben“, wenn es denn so passiert wäre, wie es die alte Dame schildert. Aufatmen bei dem Versicherungsmakler, verteidigt von Philipp Winkler. Die Schöffen sprechen ihn frei.

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