Mit Samstag, 22. April, ist in ganz Österreich die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Auch die Landwirte in den betroffenen Gebieten in Tirol können damit aufatmen. Entwarnung gibt es aber noch nicht, weiterhin sind Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
In Tirol wurde die Stallpflicht Ende Jänner für die Inntalfurche zwischen Kufstein und Telfs sowie für das Gebiet um den Achensee verhängt. Ab jetzt dürfen die Tiere wie auch im Rest Österreichs wieder ins Freie. Das teilte das Land am Samstagnachmittag mit.
Vorüber ist die Vogelgrippe-Gefahr aber noch nicht, wie Paul Ortner von der Landesveterinärdirektion warnt: „Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus noch in der Wildvogelpopulation - vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln - zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist.“ Ganz Österreich bleibe weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin
An folgende Punkte müssen sich Geflügelhalter daher auch zukünftig - unabhängig von ihrer Betriebsgröße - halten:
Außerdem gilt weiterhin, dass tot aufgefundene wilde Wasservögel und Greifvögel der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden müssen. Seit Jahresbeginn wurden in Tirol drei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln festgestellt, zudem gab es einen Ausbruch in einem Tierpark im Unterland.
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