Sex gegen Ecstasy

Mädchen (11, 14) missbraucht: Burschen schuldig

Wien
20.04.2023 18:57

Mit zwei Mädchen - die eine 14, die andere erst elf Jahre alt - hatten zwei junge Männer (17 und 19) einen Deal ausgehandelt: Sex gegen Ecstasy. Die beiden wurden deswegen am Donnerstag am Straflandesgericht in Wien wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen. 

Sie sollen die Mädchen, die in einer sozialen Einrichtung des Jugendamts wohnen, im vergangenen November mit der Aussicht auf Ecstasy-Tabletten in eine Wohnung in Wien-Meidling gelockt haben. Dort kam es dann zu den sexuellen Handlungen. Die Mädchen sollen dem offenbar zugestimmt haben. Gewalt war nicht im Spiel. Sexueller Missbrauch ist es aber trotzdem, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Den sah das Gericht jetzt als erwiesen an.

Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass das ältere der beiden Opfer mit dem Erstangeklagten (19) solch eine Vereinbarung eingegangen ist. Im November 2022 nahm sie ihre elfjährige Freundin mit. „Zunächst hat man gechillt, wie die beiden Mädchen aussagen. Dann kam es zur Durchführung des Deals“, schildert die Staatsanwältin. Der 17-jährige Zweitangeklagte hatte Geschlechtsverkehr mit der Älteren. Der 19-Jährige verging sich an dem Kind - gefilmt wurde das vom Zweitangeklagten.

Machten sich die Mädchen älter?
Ein Video, das für die Justiz sehr aufschlussreich war: Gewalt war bei den Handlungen nämlich nicht im Spiel. Deswegen werden die Männer wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt - und Kinderpornografie. Dabei hätten sie nicht gewusst, wie alt die beiden Mädchen wirklich waren. Die Opfer hätten sich älter ausgegeben, so der Anwalt des 19-Jährigen, Franz Pechmann.

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In diesem Verfahren wird das Versagen der Gesellschaft gegenüber Heranwachsenden dokumentiert.

Staatsanwältin im Missbrauchsprozess

Die Staatsanwaltschaft ortet auch noch eine andere Verantwortlichkeit: „In diesem Verfahren wird das Versagen der Gesellschaft gegenüber Heranwachsenden dokumentiert.“ Schließlich waren die Mädchen in einer WG des Jugendamts untergebracht ...

Haftstrafen wegen Missbrauchs und Einweisung
Die Öffentlichkeit wird für den Großteil des Prozesses ausgeschlossen. Bis die nicht rechtskräftigen Urteile des Schöffengerichts gesprochen werden: unter anderem wegen entgeltlichen Missbrauchs Jugendlicher fasst der 17-Jährige sechs Monate, davon zwei in Haft aus. Der 19-Jährige muss u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger drei Jahre ins Gefängnis. Er wird außerdem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht - laut Gutachten ist er gefährlich.

Angeklagter beim Dealen erwischt
An sich wäre bereits am 4. April gegen den 17-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher verhandelt worden - er blieb jedoch der Verhandlung fern. Im Unterschied zum älteren Verdächtigen saß der 17-Jährige zunächst nicht in U-Haft. Allerdings wurde er nur eine Woche später, am 11. April, nahe des Keplerplatzes beim Drogendealen erwischt, sodass er nun in Haft genommen und dieses Mal vorgeführt und verurteilt zu werden.

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