Der aufsehenerregende Prozess der Firma Tridonic gegen die eigene Betriebsratsvorsitzende geht am Freitag am Arbeitsgericht in Feldkirch weiter. Eine außergerichtliche Einigung kam bislang nicht zustande.
Im Rechtsstreit zwischen dem Dornbirner Leuchtenhersteller Tridonic und der Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens steht am Freitag die zweite Runde an. Dieses Mal sind die Zeugen am Wort. Tridonic wirft der Betriebsrätin „Verleumdung“ und „Ehrverletzung“ vor. Sie soll fälschlicherweise behauptet haben, von der Werksleiterin gestoßen worden zu sein. Das Unternehmen brachte bei Gericht noch weitere Anschuldigungen vor. So werden der Betriebsrätin diverse arbeitsrechtliche Verfehlungen vorgeworfen. Die Beschuldigte streitet jedoch sämtliche Vorwürfe ab.
Klage diene dem Schutz des Betriebsklimas
Für die Gewerkschaft riecht es danach, als ob Tridonic eine „lästige“ Interessensvertreterin loswerden will. In einer Erklärung des Unternehmens gegenüber der „Krone“ wird indes betont: „Die Klage hat keinesfalls das Ende des Betriebsrats im Unternehmen zum Ziel, sondern dient dem Schutz des guten Betriebsklimas.“ Es gehe ausschließlich um das angespannte Verhältnis zur Person, nicht zum Betriebsrat.
Außerdem habe man sich um eine außergerichtliche Einigung bemüht, wie der Rechtsanwalt von Tridonic, Alexander Wittwer, erklärt: „Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, wäre es in beiderseitigem Interesse, eine außergerichtliche Einigung in einem vernünftigen Rahmen zu erzielen. Hier gab es in der Vergangenheit zwei Angebote von Tridonic, jedoch war bislang keine Annäherung möglich. Nach wie vor sind wir aber für Vergleichsgespräche offen.“
Die Klage hat keinesfalls das Ende des Betriebsrats im Unternehmen zum Ziel, sondern dient dem Schutz des guten Betriebsklimas.
Erklärung von Tridonic an die „Krone“
Ein anderes Bild auf der Gegenseite
Seitens der Gegenseite wird ein etwas anderes Bild gezeichnet: „Tridonic hat bisher nur ein Vergleichsangebot gemacht. Dieses sah jedoch die Beendigung des Dienstverhältnisses vor. Das ist für die Betriebsratsvorsitzende nicht akzeptabel. Sie hat sich schließlich nichts zuschulden kommen lassen“, erklärt Tamara Thöny-Maier von der Arbeiterkammer Vorarlberg, welche die Betriebsrätin juristisch vertritt. Diese sei bereits seit einiger Zeit von der Arbeit freigestellt, erfülle aber immer noch ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertreterin. Aufgrund des besonderen Schutzes, den Betriebsräte genießen, muss für eine Entlassung das Gericht zustimmen. Es bleibt also spannend!
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