Nach Wirbel:
Erdogan darf sich erneut Präsidentenwahl stellen
Trotz Gegenwehr durch die Opposition darf sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan der Präsidentenwahl am 14. Mai stellen. Zuvor war argumentiert worden, dass seine Kandidatur verfassungswidrig sei - denn er sei bereits zwei Mal zum Staatschef gewählt worden.
Die türkische Wahlbehörde lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab. Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar. Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdogans Kandidatur erhoben.
Vorherige Amtszeiten zählen nicht
Die Opposition argumentierte, dass Erdogan - der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde - der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet. Nach Auffassung der Regierung zählen Erdogans vorherige Amtszeiten nicht.
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