Nun ist es fix: Jener Polizist (39), der im September des Vorjahres seinen Kollegen bei einem Training im Keller der Landespolizeidirektion Steiermark erschossen hat, wird wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Graz hat einen dementsprechenden Strafantrag eingebracht.
Was in Polizei- und Juristenkreisen vermutet wurde, ist nun eingetreten: Jener 39-jährige Ausbildner, der im September des Vorjahres bei einem Training in den Kellerräumen der Landespolizeidirektion Steiermark einen Kollegen (27) irrtümlich erschossen hat, muss sich vor dem Strafrichter verantworten. „Der Polizist übernimmt die volle Verantwortung. Es wurde ein Strafantrag wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung eingebracht“, sagt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.
Dienstwaffe nicht getauscht
Geschehen ist das Unglück beim Trainieren einer Dreier-Formation. Zwei Polizisten gehen dabei voraus, einer sichert nach hinten ab. Der zweite Mann in der Formation muss seine Pistole stets zu Boden halten. Denn ein unglücklicher Stolperer kann reichen, und ein Schuss geht los.
Genau dieses Szenario wollte der Angeklagte seinen Schützlingen demonstrieren - hatte aber vergessen, vor dem Training seine scharfe Waffe gegen eine Übungswaffe zu tauschen. Der abgefeuerte Schuss traf das Opfer im Rücken. Der 27-Jährige war trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen auf der Stelle tot.
Andreas Kleinbichler, Verteidiger des Ausbildners, lässt der „Krone“ erneut das Bedauern seines Mandanten ausrichten: „Der Tragik dieses schicksalhaften Fehlers wird kein Urteil gerecht. Dies ist meinem Mandanten trotz seines umfassenden Geständnisses bewusst. Er weiß, dass er einer Familie ihren Sohn genommen hat. Im Prozess wird er die Schuld und sein tiefes Bedauern wie bisher bekräftigen.“
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