Mehr als drei Jahre lang soll ein 47-Jähriger im Bezirk Steyr-Land das unmündige Mädchen auf unterschiedliche Weise immer wieder sexuell missbraucht haben. Eine Freundin der Familie schlug Alarm.
Der Horror für das kleine Mädchen soll im September 2018 seinen Anfang genommen haben. Tatort dürfte in allen Fällen die Wohnung der Familie im Bezirk Steyr-Land gewesen sein. Unbemerkt von der Mutter soll sich der Stiefvater an das damals erst sechs Jahre alte Kind herangemacht und sich erstmals sexuell an ihm vergangen haben. Das unmündige und völlig wehrlose Opfer dürfte in weiterer Folge noch jahrelang – bis zum 10. Lebensjahr – einem schrecklichen Missbrauch ausgesetzt gewesen sein. Das mutmaßliche Leiden für die Volksschülerin dürfte erst im Sommer 2022 ein vorläufiges Ende gefunden haben.
Zu Anal- und Oralverkehr gezwungen
Denn als der Leidensdruck für das Mädchen offenbar nicht länger auszuhalten war, wandte es sich hilfesuchend an eine gute Freundin der Familie. Ihr berichtete das Kind von Übergriffen durch den Stiefvater. Die Frau erstattet Strafanzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf, die Grauenhaftes zutage förderten: Unter anderem soll der 47-Jährige die Stieftochter mehrmals vergewaltigt, sie digital penetriert sowie zu Anal- und Oralverkehr gezwungen haben. Die diesbezüglichen Ermittlungen sind nun abgeschlossen.
Vor Schöffengericht verantworten
Der Beschuldigte muss sich am 9. März vor einem großen Schöffengericht (zwei Berufs- und zwei Laienrichter) in Steyr verantworten. „Ihm wird laut Anklage das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zur Last gelegt“, bestätigt Christina Forstner, Vizepräsidentin des Landesgerichts Steyr.
Stiefvater bestreitet Vorwürfe
Auf einem Laptop des Angeklagten sollen auch pornografische Darstellungen von Minderjährigen gefunden worden sein. Ein Tatgeständnis des Stiefvaters liegt bisher aber nicht vor. „Er bestreitet jegliche Form des Übergriffes, genauso wie den Besitz kinderpornografischen Materials“, so Forstner. Ein psychologisches Gutachten zur Aussagekompetenz und Glaubhaftigkeit des Kindes wurde eingeholt. Der Stiefvater ist bisher nicht vorbestraft. Im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruches muss er mit einer Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen.
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