Linzer Anlassfall

Die Glücksspieler müssen besser geschützt werden

Politik & Wirtschaft
30.01.2023 11:00

Ausgehend von einem Linzer Anlassfall (von Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger vertreten) hat der Verfassungsgerichts nun den Spielerschutz gestärkt. Eine simple Bonitätsauskunft reicht nicht, es muss vom Glücksspielbetreiber auch nach aktuellem Einkommen und Vermögen gefragt werden. Die FPÖ greift das im OÖ. Landtag auf. 

In seinem Erkenntnis (G 259/2022-16) von 14. Dezember 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des § 25 Abs 3 Glücksspielgesetz (GSpG) des Bundes aufgehoben. Die bisherige Regelung, dass es für (Automaten-)Betreiber haftungsrechtlich ausreicht, ausschließlich die Bonitätsstufe von Spielern einholen zu müssen, wurde vom VfGH als unsachliche Haftungseinschränkung erkannt. Nunmehr müssen Spieler auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt werden, so der VfGH. „Damit hat das Höchstgericht den Spielerschutz auch gegenüber der konzessionierten Spielbank gestärkt“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Schilchegger.

Für Existenzsicherung könnte es zu spät sein
Denn stellt man nur auf die Bonitätsstufe ab, so würde eine Mindesteffektivität der Sicherung vor Existenzvernichtung unterlaufen werden, weil die Bonitätsauskünfte alleine hier zu spät akute finanzielle Probleme anzeigen. Die Haftungsbeschränkung auf Fälle, in denen (Automaten-)Betreiber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, wurde in diesem Zusammenhang ebenso als unsachliche gesetzliche Privilegierung erkannt.

Auch Landesgesetze müssen überprüft werden
„Das Erkenntnis ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Spielerschutz“, ist FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr erfreut. Er greift mit seiner Fraktion das Thema auch im  OÖ. Landtag auf: „Wir fordern, dass im Hinblick auf diese aktuelle Entscheidung auch die einschlägigen Landesgesetze überprüft werden und auch hier eine Anpassung vorgenommen wird“, gibt Klubobmann Mahr einen Antrag bekannt, der erstmals am 17. Februar auf der Tagesordnung des Ausschusses „Besondere Verwaltungsangelegenheiten“ stehen wird.

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