Es geht um saftige Luxuspensionen und den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue. Die Hauptrollen im aktuellen Polit-Krimi spielen Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, sein Generalsekretär Karlheinz Kopf und Stellvertreter Herwig Höllerer. Anwalt Manfred Arbacher-Stöger hat den Fall ins Rollen gebracht. Im krone.tv-Talk mit Moderatorin Conny Winiwarter spricht er Klartext: „Es kann kein Fehler gewesen sein.“ Dagegen spreche etwa die Tatsache, dass es noch zehn weitere „Pensions-Sonderfälle“ gibt. Und dass man alle Dokumente unwiderruflich gelöscht habe.
War es bewusstes Kalkül? „Auf alle Fälle“, sagt Arbacher-Stöger und verweist dennoch auf die geltende Unschuldsvermutung. Seit 2012 gibt es keine Sonderpensionen mehr, Kopfs Sonderpension wurde dennoch 2018 genehmigt. Selbst vor der Abschaffung der Sonderpensionen lag die Einzahlungshöhe im Schnitt bei vier Prozent des Jahresbruttogehalts. In der aktuellen Causa hat man durchaus großzügiger agiert: „90 Prozent des Jahresbruttogehalts wurden in den Pensionsfonds eingezahlt“ - rund 70.000 Euro im Jahr.
Dokumente gelöscht, externe Berater, Verfassungsdienst: „Die Sache stinkt“ Seitens der Wirtschaftskammer ist man sich keiner Schuld bewusst. Bei dem Vertrag von Kopf habe es sich vor allem um ein technisches Problem in der Umsetzung gehandelt. Der Vertrag sei juristisch geprüft und für korrekt befunden worden. 2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen. Daraufhin habe man die Vereinbarung aufgelöst und eine Rückabwicklung mit der Pensionskasse veranlasst.
Anwalt Manfred Arbacher-Stöger spricht im krone.tv-Talk mit Moderatorin Conny Winiwarter über die Causa Luxuspensionen.
(Bild: krone.tv)
Tätige Reue? Zug abgefahren Die Argumentation scheint schlüssig, „hätte man nicht alle Dokumente unwiderruflich gelöscht, eine so hohe Pensionszusage gemacht und bei externen Beratern nachgefragt, ob der Vertrag in Ordnung ist, wenn es eh schon seit 2012 verboten ist“. Ein großer Teil des Schadens wurde gutgemacht, „aber eben nicht alles“. Für tätige Reue müssten aber 100 Prozent des Schadens gutgemacht werden - „noch bevor eine Ermittlungsbehörde aktiv wird“, erklärt Arbacher-Stöger. Zudem müsse man sich selbst anzeigen. Dieser Zug ist in diesem Fall klar abgefahren.
Pensionszulage als Ausgleich? Arbacher-Stöger, in dessen Kanzlei der Fall vor rund sechs Wochen aufgeschlagen ist, vermutet ein Gegengeschäft. So könnte die exorbitant hohe - und nebenbei abgeschaffte - Pensionszulage ein Ausgleich gewesen sein. Wofür, müsse sich jetzt die Staatsanwaltschaft fragen, so der Anwalt. Warum kommt der Fall erst jetzt - einige Tage vor der NÖ-Wahl - ins Rollen? „Reiner Zufall, die NÖ-Wahl hat damit nichts zu tun“, sagt Arbacher-Stöger.
(Bild: krone.tv)
Erste Ergebnisse in zwei bis vier Wochen Geldstrafen werde es sicher geben, sollten die Vorwürfe stimmen. Dabei wird es laut dem Anwalt aber nicht bleiben: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Amtsträgern nur Geldstrafen gibt.“ Bis zu zehn Jahre Haft sind möglich. „Erste ordentliche Ergebnisse sollten in zwei bis vier Wochen vorliegen.“
Den ganzen Talk mit Manfred Arbacher-Stöger sehen Sie im Video oben. KroneLIVE sehen Sie montags bis freitags ab 9 Uhr.
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