Nach den Vorwürfen des „Plagiatsjägers“ Stefan Weber gegen Simulationsforscher Niki Popper leitet die Technische Universität (TU) Wien ein Verfahren zur Überprüfung von Diplomarbeit und Dissertation ein. Die TU hielt aber auch fest, dass „die Redlichkeit von Dr. Popper außer Zweifel steht“.
Weber hatte Popper vorgeworfen, in seiner (mathematischen) Diplomarbeit Textstellen über den menschlichen Atmungskreislauf angeführt zu haben, ohne sie entsprechend auszuweisen. In Poppers Dissertation habe er außerdem Fremdplagiate aus einem Wikipedia-Eintrag, aus einer ein halbes Jahr älteren Dissertation und aus einem neun Jahre älteren Fachartikel anderer Autoren festgestellt. Die Kritikpunkte würden zwar nicht den „wissenschaftlichen Kern“ der Arbeit betreffen - diese hätte aufgrund der Bestimmungen an der TU aber nicht angenommen werden dürfen.
Popper hatte daraufhin zwar eingeräumt, Passagen „unreflektiert“ übernommen zu haben. Seine Arbeiten seien aber eigenständig verfasst worden.
TU nimmt Vorwürfe ernst
Die TU will nun feststellen lassen, ob die Arbeit nur formale Mängel aufweise oder ein Plagiat im Sinne des Universitätsgesetzes (UG) vorliegt. Für letzteres muss einerseits eine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden und andererseits der Mangel „wesentlich“ sein - also für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend.
„Insofern hat sich Herr Dr. Weber akademischen Dank verdient, denn nur das Aufzeigen von formalen Mängeln und die öffentliche Diskussion darüber transportiert die thematische Transparenz und zeigt auch, wie unerlässlich die Arbeit an den Universitäten ist, gute wissenschaftliche Praxis zu lehren und zu prüfen“, hieß es seitens des Rektorats der Uni.
Plagiatssoftware kann eingesetzt werden
An der TU müssen seit 2013 wissenschaftliche Arbeiten wie Dissertationen, Diplom- oder Masterarbeiten verpflichtend elektronisch eingereicht werden. Seit zwei Jahren ist eine Plagiatssoftware zur Prüfung von Abschlussarbeiten im Einsatz - allerdings liegt es im Ermessen der Studiendekane, zu entscheiden, ob eine Überprüfung damit sinnvoll bzw. notwendig ist.
Im Plagiatsverfahren muss festgestellt werden, ob einerseits eine Täuschung vorliegt und ob andererseits eventuell auch im Fall einer solchen der Rest der Arbeit als Eigenleistung ausreicht, um zu einer Beurteilung zu gelangen. Ist letzteres nicht der Fall, wird die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt und der dadurch erworbene akademische Grad entzogen. Andere Sanktionen wie eine schlechtere Note oder eine Rüge gibt es nicht.
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