Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Maßnahmenbeschwerde von 380-kV-Gegnern entschieden: Die Rechte der Aktivisten sind demnach nicht verletzt worden.
Sie ketteten sich an Bäume an, wollten den Bau der 380-kV-Leitung stoppen: So manch „Krone“-Leser kann sich an die jahrelangen Proteste gegen den Bau der 380-kV-Leitung erinnern. Vor allem im Oktober 2020 spitzte sich die Situation zu: Eine Woche lang gab es tagtäglich Proteste und Demos im Bereich der Dax-Lueg-Straße.
Nachdem die Polizei die unerlaubten Demos aufgelöst hatte, vor allem jene vom 13. Oktober, legten die Aktivisten eine Maßnahmenbeschwerde ein. Mit dem Argument, dass die Behörden das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt hätten. Nach Abweisung durch das Verwaltungsgericht hat nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt: „Der beschwerdeführende Verein wurde im Recht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt.“
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