Justiz bestätigt

Behörde hat 380-kV-Demos zu recht unterbunden

Salzburg
17.01.2023 10:00

Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Maßnahmenbeschwerde von 380-kV-Gegnern entschieden: Die Rechte der Aktivisten sind demnach nicht verletzt worden. 

Sie ketteten sich an Bäume an, wollten den Bau der 380-kV-Leitung stoppen: So manch „Krone“-Leser kann sich an die jahrelangen Proteste gegen den Bau der 380-kV-Leitung erinnern. Vor allem im Oktober 2020 spitzte sich die Situation zu: Eine Woche lang gab es tagtäglich Proteste und Demos im Bereich der Dax-Lueg-Straße.

Nachdem die Polizei die unerlaubten Demos aufgelöst hatte, vor allem jene vom 13. Oktober, legten die Aktivisten eine Maßnahmenbeschwerde ein. Mit dem Argument, dass die Behörden das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt hätten. Nach Abweisung durch das Verwaltungsgericht hat nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt: „Der beschwerdeführende Verein wurde im Recht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt