Für Aufregung sorgt ein Polizeieinsatz in Oberkärnten. Der Vorwurf gegen zwei Piloten: Sie sollen Wildtiere verscheucht haben.
Mit Blaulicht sind Polizisten zwei Gleitschirm-Piloten nach der Landung nachgefahren, haben diese gestoppt, weil sie von einem Jäger angezeigt worden waren. Begründung: Die Piloten hätten Wild beunruhigt.
Doch rechtlich gesehen ist das Paragleiten überall erlaubt. „Was es zum Abheben braucht, ist neben dem Pilotenschein auch eine Zustimmung des Grundeigentümers“, so Ewald Kaltenhofer vom Österreichischen Aeroclub. Dennoch versteht der erfahrene Flugrechtsexperte auch den Ärger des betroffenen Jägers.
„Ein Miteinander ist wichtig“
Denn gerade am Ende eines Jahres sind die Weidmänner in ganz Kärnten besonders gefordert, um die behördlich vorgeschriebenen Abschüsse zu tätigen, bevor mit Jänner die Schonzeit beginnt. Und die Jagd bei Schnee und Eis in den Bergen ist alles andere als eine leichte Aufgabe.
„Im Sinne eines Miteinander ist es wichtig, dass Paragleiter – wie auch alle anderen Outdoorsportler – Rücksicht auf Natur und die Wildtiere nehmen“, so Kaltenhofer, denn „nur so kann man verhindern, dass es zu Verboten wie auf dem Dreiländereck kommt.“ Dort hat die Agrargemeinschaft rund um das Gipfelrestaurant generell das Starten von Paragleitern und ähnlichen Fluggeräten verboten.
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