Vor zwei Wochen gab es im Gailtal bekanntlich den ersten offiziellen Abschuss eines Wolfes in Kärnten. Doch nun stellte sich heraus, dass die Wölfin gar keine Schafe gerissen hatte.
Die DNA der Wölfin wurde mit den entnommenen Proben von allen gerissenen Tieren verglichen, aber es gab keine Übereinstimmung. „Die erlegte Wölfin war uns bis dato unbekannt“, bestätigt Roman Kirnbauer, der Wolfsbeauftragte des Landes. „Sie konnte bei keinem gerissenen Tier nachgewiesen werden. Aber ausgeschlossen werden kann es nicht.“
Musste im Vorfeld bereits verscheucht werden
Trotzdem war das Tier nicht völlig harmlos, denn es war in einem Siedlungsgebiet unterwegs und musste sogar zweimal verscheucht werden. Einmal mit Warnschuss. Erst dann erfolgte der Abschuss.
Voraussetzungen waren gegeben
Mit diesem Verhalten gelten Tiere als Risikowölfe und fallen damit auch unter die Kärntner Wolfsverordnung, in der von „Schadwölfen“ und eben „Risikowölfen“ die Rede ist. Ersteren kann die Tötung oder Verletzung von mindestens 20 Nutztieren in einem Monat nachgewiesen werden. Risikowölfe nähern sich dem Menschen und bewohnten Gebieten auch nach „Vergrämung“ an und dürfen geschossen werden, wenn das Tier wieder im besiedelten Gebiet auftaucht. Diese Voraussetzungen trafen in diesem Fall auch zu.
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