„Krone“-Ombudsfrau

Land OÖ klagte Mutter von schwerbehindertem Sohn

Ombudsfrau
26.11.2022 06:00

Es ging um die Frage, ob Beihilfen in Höhe von rund 5000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Das Gericht meinte: nein

Als Mutter und Betreuerin eines schwerbehinderten erwachsenen Sohnes hat es Maria N. (Name geändert) ohnehin nicht leicht. Ihren Buben ins Heim zu geben, kam für die Oberösterreicherin aber nie in Frage. Er wird liebevoll und aufopfernd zu Hause gepflegt, muss rund um die Uhr betreut werden. Das kostet Geld. Frau N. erhält vom Land finanzielle Unterstützung. Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung würde wesentlich mehr kosten.

Auf Rückzahlung verzichtet
Dennoch werden Frau N. immer wieder Steine in den Weg gelegt. Unter anderem deshalb, weil sie für einen Betrag von rund 5000 Euro keine Belege vorweisen konnte. Die Mappe mit diesen Belegen habe sie im Zuge Dutzender Behördenwege leider irgendwo liegen gelassen. „Als ich das gemeldet habe, wurde mir im Jahr 2018 vor Zeugen versichert, dass auf die Rückzahlung verzichtet wird“, schildert Frau N. Für sie sei die Sache damit erledigt gewesen. Bis man die Bezahlung dann plötzlich erneut einforderte. Schließlich flatterte heuer gar eine Klage ins Haus.

Mutter für Gericht glaubhaft
Ein Gericht musste nun über die Frage entscheiden, ob die Mutter den fraglichen Betrag zurückzahlen muss. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Frau N. davon ausgehen konnte, dass die Behörde ursprünglich auf die Rückzahlung verzichtet habe. Darauf habe Frau N. vertrauen können. Es sei daher von einem rechtswirksamen Verzicht der Klägerin, also des Landes, auf die Rückforderung des klagsgegenständlichen Betrages auszugehen. Für das Gericht war es außerdem glaubhaft, dass die engagierte Mutter die Mappe mit den fraglichen Belegen tatsächlich im Rahmen von Behördenwegen unabsichtlich verloren hat. Das Land muss nun die Verfahrenskosten bezahlen.

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