Einem Kind den Fuß gebrochen: Nach dem schmerzhaften Vorfall bei einem Umzug in Braunau (Oberösterreich) fragte die „Krone“ nach, was den finsteren Gesellen alles erlaubt ist. Und da gibt's eigentlich nur eine Grenze.
Der schmerzhafte Unfall bei einem Krampuslauf in Braunau, bei dem einem zehnjährigen Buben der Fuß gebrochen wurde, gibt Grund zum Nachfragen: Was ist den Perchten und „Kramperln“ alles in Oberösterreich erlaubt?
Narrenfreiheit im gesetzlichen Rahmen
Um es kurz zu machen: Sie haben eigentlich Narrenfreiheit, solange sie sich im Rahmen des Strafgesetzbuches bewegen. „Krampusse, die wild draufloshauen, riskieren Anzeigen wegen Körperverletzung. Das gilt aber auch für Besucher, die auf die Umzugsteilnehmer losgehen“, heißt es bei der Polizei.
Die Brauchtumsveranstaltungen fallen übrigens auch nicht unter das oberösterreichische Veranstaltungssicherheitsgesetz und sind daher nicht streng reglementiert, müssten auch gar nicht angemeldet werden. „Je nach Art und Ort des Umzugs können aber straßenpolizeiliche Bewilligungen nötig sein“, heißt es aus dem Büro des für Veranstaltungen zuständigen Landesrats Michael Lindner.
Großteils Alkoholverbot
Die Gruppen und Veranstalter haben es also selbst in der Hand, wie sie einen Umzug gestalten: „Das Hinschlagen oder andere Übergriffe sind nicht gestattet“, heißt es bei einem Rundruf unisono bei den Krampussen und Perchten. Die allermeisten legen den aktiven Teilnehmern ein Alkoholverbot vor und während der Umzüge auf, und die „Gesellen“ werden durch Nummern gekennzeichnet, damit dennoch übergriffige Krampusse ausgeforscht werden können.
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