Causa Ball in Ludesch

VfGH-Urteil zu Sonderwidmungen sorgt für Erdbeben

Vorarlberg
09.11.2022 15:06

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat entscheiden, dass die Sonderwidmung für den Bau eines Betriebsgebäudes des Dosenherstellers „Ball“ in Ludesch unzulässig war. Dass könnte gewaltige Konsequenzen für die bisherige Praxis der Landesraumplanung haben. 

Anno 2003 wurde in Ludesch eine Fläche aus der Landesgrünzone in ein sogenanntes Sondergebiet umgewidmet, um dem Dosenhersteller „Ball“ die Errichtung eines Betriebsgebäudes zu ermöglichen. Mittels solcher Sonderwidmungen, so war es über viele Jahre Usus, konnten Freiflächen bebaut werden, ohne dass die Grundstücke aus der Grünzone entnommen wurden.

Im Zuge der geplanten Betriebserweiterung des mit „Ball“ verbandelten Getränkeherstellers Rauch bekam 2019 die Debatte um dieses schleichende Abknabbern der Landesgrünzone eine neue Wende. Der damalige Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda befand die Sonderwidmungen für nicht rechtens und brachte die „Causa Ball“ vor den österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und dieser hat nun tatsächlich entschieden, dass die Umwidmung für Ball unzulässig war, da sie der Grünzonenverordnung widerspreche.

Die Reichweite dieser Entscheidung könnte gewaltig sein, gibt es doch immerhin 3900 Sonderwidmungen im Land. „Möglicherweise gibt es noch weitere Situationen, in denen jetzt Rechtsklarheit geschaffen werden muss. Aber letztlich ändert sich in der Natur nicht viel, weil die Standorte bereits bebaut sind“, sagte der Verfassungsjurist Peter Bussjäger gegenüber dem ORF Vorarlberg. Auch wenn wohl keine Gebäude abgerissen werden, so steht mit der Grünzonenverordung nun eine der grundlegenden Säulen der Landesraumplanung auf der Kippe. Der gesetzliche Rahmen dürfte zwangsläufig adaptiert werden müssen - womöglich mit der Konsequenz, dass die schleichenden Entnahmen aus der Grünzone endlich gestoppt werden...

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