Tauziehen in Absam

Protest gegen Asylzelte: „Nun Sache der Anwälte“

Tirol
02.11.2022 11:43

Abseits der Suche nach geeigneten anderweitigen Quartieren geht hinsichtlich der Zelte für Asylwerber im Tiroler Absam (Bezirk Innsbruck-Land) das Tauziehen um den von der Gemeinde angekündigten Bescheid gegen das Aufstellen der Notunterkünfte weiter. Am Montag wurde der Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz zugestellt. Die zuständige Bundesagentur will dagegen Beschwerde einlegen.

16 junge Männer aus Syrien, Somalia und aus der Türkei waren in den Zelten, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) auf dem Areal der Polizeischule Wiesenhof aufgestellt wurden, kurzzeitig untergebracht. Das Land Tirol in Person von LHStv. Georg Dornauer (SPÖ) konnte die Asylwerber schließlich in die Grundversorgung des Landes nach Kufstein übernehmen. Somit waren die Zelte vorerst leer. Zuvor hatte sich die Gemeinde mittels Bescheid gegen die Zelte gewehrt.

Ortschef sprach von „Schwarzbau“
Die darin enthaltene Forderung: Der Abbau der Zelte binnen drei Werktagen. Absams Bürgermeister Manfred Schafferer (SPÖ) hatte schon unmittelbar nach der Errichtung des Zeltlagers von einem „Schwarzbau“ gesprochen.

Nach Einlangen des Bescheides will die zuständige Bundesbetreuungsagentur nun zweifach Beschwerde einlegen, hieß es gegenüber der APA.

Fall für Landesverwaltungsgericht
Zum einen werde man noch am Mittwoch in einem ersten Schritt Beschwerde gegen die im Bescheid enthaltene Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einbringen. In einem zweiten Schritt werde Beschwerde gegen den Bescheid in seiner Gesamtheit erhoben, erklärte BBU-Sprecher Thomas Fussenegger. Der Bürgermeister als zuständige Behörde sei verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich dem Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) zur Entscheidung vorzulegen, so die BBU.

„Kein Präzedenzfall“
Um Obdachlosigkeit vermeiden zu können, sei das Gericht gefordert, die Entscheidung „schnellstmöglich“ zu fällen, meinte Fussenegger. Der BBU-Sprecher betonte, dass die Entscheidung des Gerichts kein Präzedenzfall für andere Zeltunterkünfte der BBU sein werde, da jedes Bundesland über eine eigene Bauordnung verfüge.

„Kein langes Tamtam mehr“
Einmal mehr machte die Bundesbetreuungsagentur indes klar, dass die Unterbringung von Asylwerbern in Zelten derzeit „alternativlos“ sei, weil die Bundesländer zu wenige Menschen in ihre Quartiere übernehmen würden und deshalb die Kapazität der BBU-Quartiere erschöpft ist. Der Absamer Bürgermeister Manfred Schafferer sagte der APA, dass er jetzt einmal froh sei, dass in den Zelten keine Menschen untergebracht seien. Bis dato liege ihm die Beschwerde der BBU noch nicht vor, allerdings wolle er jetzt kein „langes Tamtam mehr“. Dies sei nun „Sache der Anwälte“, meinte Schafferer.

Vonseiten des LVwG-Präsidenten Christoph Purtscher hieß es, dass man in der Sache - sobald sie vorliege - „schnell entscheiden“ wolle. Zum Sachverhalt selbst wollte sich Purtscher nicht äußern, nachdem ihm noch unklar sei, was genau in Bescheid bzw. Beschwerde enthalten sei.

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