Bis zu 20 Monate

Drei Wiener fassen für “Car-Napping” Haftstrafen aus

Wien
12.08.2011 15:01
"Wir wollten unbedingt ein Auto haben" – das haben drei junge Burschen, die sich wegen "Car-Nappings" im Wiener Straflandesgericht verantworten mussten, am Freitag zu Protokoll gegeben. Die drei 17-Jährigen hatten in der Nacht auf den 23. Mai 2011 zunächst drei ihrem Geschmack entsprechende Autos aufzubrechen und zu entwenden versucht. Als das aber nicht gelang, bedrohten sie einen Zeitungszusteller mit einer Gaspistole und nahmen ihm den Pkw weg. Dafür setzte es nun unbedingte Haftstrafen von 20 bzw. 15 Monaten und zwei Jahren teilbedingt.

Man habe "einfach herumfahren und Spaß haben wollen", erklärten die beschäftigungslosen und teilweise vorbestraften Burschen. Da die Einbruchsversuche scheiterten, "sind wir auf die Idee gekommen, dass man dem Typen das Auto wegnehmen könnte", gab einer der Angeklagten zu Protokoll. Der Wagen des Zustellers sei ihnen dabei "in die Augen gesprungen". Einer der Burschen setzte sich daher kurzerhand eine Sonnenbrille auf, marschierte zu dem Mann, begann ein Gespräch, zog plötzlich die Waffe und forderte die Autoschlüssel. Der Kolporteur, der Todesängste ausstand, musste den Tätern auch noch sein Mobiltelefon übergeben.

Verteidigerin: "Sie haben das Auto liebevoll verschönert"
Mit ihrer Beute unternahmen die 17-Jährigen an den folgenden Tagen ausgedehnte "Spritztouren" bis nach Tschechien. Mit einer Freundin fuhren sie auf den Kahlenberg und genossen den Blick über Wien. "Sie haben das Auto auch liebevoll verschönert", betonte eine Verteidigerin. So wurden neue Fußmatten und neue Sitzbezüge angekauft. Um ordentlich Musik hören zu können, erwarb man auch einen Bassverstärker. "Wir wollten das Auto auch umlackieren wegen der Farbe und weil es schon ein paar Kratzer gehabt hat", erzählte ein Angeklagter.

Dazu kam es aber nicht mehr, da die Handschellen klickten. Im Grauen Haus gab es für das Trio nun ein böses Erwachen: Die beiden vorbestraften Jugendlichen erhielten unbedingte Haftstrafen von 20 bzw. 15 Monaten, der bisher unbescholtene Rädelsführer wurde zu zwei Jahren verurteilt. Ihm wurden allerdings zwei Drittel der Strafe unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig – der Staatsanwalt hielt die verhängten Strafen für zu milde und kündigte an, über Rechtsmittel nachdenken zu wollen.

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