Corona-Demo

Höchstgericht bestätigt Entlassung von Amtsärztin

Gericht
03.10.2022 16:30

Bei einer Corona-Demo trat die Amtsärztin des Bezirks Jennersdorf (Bgld.) als Rednerin auf. Ihre Worte hatten es in sich, die Entlassung folgte auf dem Fuß. Sie argumentierte mit „Meinungsfreiheit“, wollte eine außerordentliche Revision - und bekam nun auch eine Abfuhr vom Obersten Gerichtshof. Denn die Medizinerin hatte angekündigt, sich den Maßnahmen der Regierung zur Pandemie-Bekämpfung zu widersetzen -muss aber behördliche Aufgaben vollziehen!

„Meine Lieben, wie könnt ihr euch erklären, dass jetzt unsere Alten in den Heimen mit experimentellen Impfstoffen erledigt werden?“ - tönte es vom Podium einer Corona-Demo im Jänner 2021. Die Sprecherin war aber nicht irgendwer, sondern eine Amtsärztin! Die weiter wetterte: „Unter dem Deckmantel der Gesundheit versucht man, uns krankzumachen und mit Funkstrahlung zu versorgen.“ All das war auf YouTube zu sehen und zu hören. Die Entlassung durch das Land Burgenland folgte auf dem Fuß.

Aus „ärztlicher Sorge“ gehandelt
Dagegen berief die Medizinerin bis zum Obersten Gerichtshof: Es sei ihre freie Meinungsäußerung gewesen, dazu habe jeder ein Recht. Abgesehen davon sei es auch ihre „ärztliche Sorge“ gewesen. Das Höchstgericht bestätigte nun die Entlassung. Es sei zu befürchten, dass die Amtsärztin ihren „dienstlichen Pflichten“ nicht mehr nachkommen könne. Sie hatte nämlich angekündigt, dass sie sich den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie widersetzen wolle. Aber dazu ist sie als Amtsärztin verpflichtet: in ihrer Funktion hat sie behördliche Aufgaben und Anordnungen zu vollziehen.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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