Die Aktion jenes 36-jährigen Mannes, der letzten Freitag während der heftigen Regenfälle versuchte den Rhein von Lustenau (Vorarlberg) in Richtung Bodensee durchzuschwimmen, erhitzte nicht nur die Gemüter, sondern hinderte auch Rettungskräfte anderenorts der Bevölkerung zu helfen. Folgen hat die sinnbefreite Aktion für den selbsternannte „Survival-Schwimmer“ aber keine.
Während die Vorarlberger Feuerwehren am vergangenen Freitag verzweifelt gegen die Folgen der sintflutartigen Regenfälle kämpften, glaubte ein 36-Jähriger einen „Survival-Trip“ machen und den Rhein in Richtung Bodensee schwimmen zu müssen.
Passanten, die den Mann im Rhein entdeckten, vermuteten einen Notfall und alarmierten die Rettungskräfte. Diese konnten den Mann erst nach „gutem Zureden“ dazu bewegen, auf der Höhe „Bruggerloch“ aus den Fluten des Rheins zu kommen.
Strafrechtliche oder andere Konsequenzen muss der 36-Jährige keine fürchten. Der Grund: Das Schwimmen im Rhein ist an dieser Stelle nicht grundsätzlich verboten.
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