„Krone“-Ombudsfrau

ÖBB: Kein Entgegenkommen für Kinder (10 und 12)

Ombudsfrau
19.08.2022 06:00

Nach dem Motto „Vurschrift is Vurschrift“ ließ die ÖBB zwei Geschwister abblitzen, nachdem sich der Großvater die Schulter gebrochen hatte und nicht mit ihnen verreisen konnte. Zum Drüberstreuen bekam die Familie den Tipp, eine Stornoversicherung abzuschließen.

Bereits im Mai hat Tanja J. aus Kärnten für ihre beiden Kinder die Sparschiene-Tickets gekauft. Sie sollten mit dem Opa im Juli für ein paar Tage nach Vorarlberg reisen. Zwei Tage vor der Fahrt ist der Großvater von einem Baum gestürzt und hat sich die Schulter gebrochen. „Ich habe bei den ÖBB angerufen und darum gebeten, die Fahrkarten ausnahmsweise zu stornieren und in einen Gutschein umzuwandeln“, schildert Frau J.

Kulanz abgelehnt
Das wurde jedoch abgelehnt, weshalb sich die Kärntnerin an uns gewandt hat. Auch uns gegenüber beteuern die ÖBB, dass ein Entgegenkommen in diesem Fall nicht möglich sei. Entsprechend den Tarifbestimmungen seien Sparschiene-Tickets von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen. Reisende hätten die Möglichkeit, im Zuge des Kaufs eine Reiseversicherung abzuschließen. Die 67,80 Euro könne man daher nicht erstatten. Schade, dass „Vurschrift“ vor Menschlichkeit geht!

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