In Japan hat ein Gefängnis einem Häftling verboten, seine Brille zu tragen. Diese wirke bedrohlich und könne daher andere Häftlinge einschüchtern oder zu Spötteleien führen, lautete die Begründung. Die betroffene Haftanstalt hat jetzt eine Abmahnung bekommen.
Wie die Anwaltskammer von Sapporo berichtete, verbot das Tsukigata-Gefängnis im Norden des Landes einem etwa 40 Jahre alten Häftling, seine Brille zu tragen. Diese hatte oben einen silberfarbenen Rahmen und war im unteren Teil rahmenlos. Laut der Leitung der Strafanstalt habe die Sehhilfe dem Häftling „eine bedrohliche Aura“ verliehen, die andere Insassen und Insassinnen einschüchtern oder sie zu Spötteleien verleiten könnte. Zudem könne die Brille gar „einen schlechten Einfluss auf das Gefängnisleben haben, indem sie disziplinloses Verhalten wie Prügeleien und Mobbing auslöst.“
Betroffener litt unter Brillenverbot
Die Anwaltskammer, die eine Abmahnung an das Gefängnis sandte, sieht das anders. Der Betroffene habe stark unter dem Brillenverbot gelitten, da er in andere Häftlinge hineingelaufen sei, und starke Kopfschmerzen gehabt hätte. Zudem werde das „Recht auf einen Mindeststandard eines kulturellen Lebens“ verletzt, wenn Häftlinge wegen einer fehlenden Brille nicht mehr problemlos lesen könnten, sagte die Vize-Präsidentin der Anwaltskammer Ayako Ito.
Ein Vertreter der Gefängnisverwaltung verteidigte die Entscheidung unterdessen. „Wir glauben, dass nichts widerrechtlich oder ungerecht an der Art und Weise ist, in der wir in der Situation gehandhabt haben“, sagte der Mitarbeiter.
Der Betroffene saß wegen eines Verkehrsdelikts im Gefängnis und wurde mittlerweile entlassen. In Japans Gefängnissen gelten generell strenge Regeln. Häftlingen wurde bis dato immer wieder das Tragen von Brillen untersagt. Im Tsukigata-Gefängnis wurde einem Häftling 2020 verboten, seine Designerbrille von Bulgari zu tragen. Das Argument war, dass diese zu auffällig und prahlerisch sei.
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