Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wird es immer ungemütlicher. Jetzt flatterte E-Mail-Post ins Haus. Absender: Manfred Matzka. Der einst „oberste“ Beamte der Republik geht davon aus, dass dem Gesundheitsminister aufgrund der Quarantäne-Aufhebung trotz Expertenwarnung ein Strafverfahren wegen Gemeingefährdung bevorsteht. Und nicht nur das ...
Für Gesundheitsminister Rauch wird es nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung immer ungemütlicher. Manfred Matzka, der viele Jahre als Präsidialchef im Kanzleramt der „oberste“ Beamte der Republik war, zuletzt auch Berater im Bierlein-Kabinett, verfasste einen Brief an Rauch, der es in sich hat: „Als Jurist darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf § 176 und § 177 im Strafgesetzbuch lenken, die vielleicht in den nächsten Monaten für Sie persönlich von Bedeutung sein werden.“
Sie werden sich in dem gegen Sie einzuleitenden Strafverfahren nur entlasten können, wenn Sie beweisen, dass Sie durch die Aufhebung der Quarantäne und durch den Verzicht auf die Kontrolle der Verkehrsbeschränkungen keine solche Gefahr herbeigeführt haben.
Harte Worte von Matzka an Rauch
Drohen Schadensersatzforderungen Infizierter?
Konkret geht es um „vorsätzliche“ und „fahrlässige Gemeingefährdung“. Im ersten Fall droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. „Sie werden sich in dem gegen Sie einzuleitenden Strafverfahren nur entlasten können, wenn Sie beweisen, dass Sie durch die Aufhebung der Quarantäne und durch den Verzicht auf die Kontrolle der Verkehrsbeschränkungen keine solche Gefahr herbeigeführt haben“, schreibt Matzka, der bezweifelt, dass dies angesichts der deutlichen Expertenkritik gelingen kann. Vielmehr stellt er eine Geldstrafe, Schadensersatzforderungen von jenen, die von Kranken angesteckt wurden, und Fußfesselvollzug in den Raum.
Rauhe Sätze zum Schluss
„Noch ist es nicht zu spät, denn nach meinem Kenntnisstand ist die Verordnung noch nicht in Kraft getreten“, schreibt der 71-jährige Ex-Sektionschef abschließend. „Es ist also noch ein wenig Zeit für die Lektüre des Strafgesetzbuches und seiner Auslegung.“
Im Büro des Gesundheitsministers reagierte man auf „Krone“-Nachfrage zurückhaltend: „Uns ist der Brief noch nicht bekannt, daher können wir dazu nichts sagen“, so ein Sprecher Rauchs.
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