Auf der Autobahn
Die Frau des Chefs - die im gleichen Unternehmen arbeitet - war auf eine junge Kollegin im Raum Steyr (Oberösterreich) eifersüchtig. Aus diesem Grund musste sich die junge Frau nach einem halben Jahr einen neuen Job suchen.
Die Kündigung kam sowohl überraschend als auch auf ungewohntem Weg. Die Entlassung wurde nämlich mittels WhatsApp ausgesprochen, und zwar von der Partnerin des Unternehmers. So wollte sie offenbar ihre „Nebenbuhlerin“ loswerden.
Die Gekündigte ließ sich das nicht gefallen und suchte Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Steyr und bekam in zwei Instanzen vor dem Arbeits- und Sozialgericht recht. Ihr wurden 2100 Euro erstattet.
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