Zugverspätungen, Flugstreichungen, verschwundene Gepäckstücke: Der Start in den Urlaub wird derzeit vielerorts zur Geduldsprobe. Berichte von Bahnreisenden, die trotz eines gültigen Tickets von Schaffnern zum Verlassen des Zuges aufgefordert werden, häufen sich. Und die Bilder von Hunderten, teils Tausenden gestrandeten Passagieren auf Flughäfen sind traurige Realität. Welche Ansprüche gibt es aber, sein Recht durchzusetzen oder zumindest Schadenersatz zu bekommen?
„Das kommt ganz auf die Situation an, es gibt verschiedene Szenarien. So ist etwa der Ersatz bei Flugverspätungen nach Verspätungslänge gestaffelt“, sagt dazu Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Regulierungsbehörde Schienen-Control, in „Nachgefragt“ mit Gerhard Koller.
Schwieriger wird es schon beim Schadenersatz möglicher Folgekosten - etwa bei Hotels, die nicht bezogen, aber bezahlt werden müssen. „Wichtig wäre, direkt bei der Fluglinie oder im Reisebüro zu buchen, aber nicht bei Buchungsplattformen im Internet, denn in diesem Fall haben die Fluglinien gar keine Kontodaten und könnten mögliche Ansprüche gar nicht auszahlen“, so Röhsler. Viele weitere Details, etwa zu Ansprüchen bei versäumten Anschlussflügen, sehen Sie im Video oben.
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