NS-Probleme beim Heer? Ein Kärntner Unteroffizier steht wegen Wiederbetätigung vor Gericht.
Für das Militär sind es offiziell nur „Einzelfälle“ - doch es ist allein am Landesgericht Klagenfurt binnen eines Jahres das dritte Verfahren, in dem sich ein Angehöriger des Bundesheeres wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz vor Geschworenen verantworten muss.
Ein derzeit suspendierter Kärntner Unteroffizier ist angeklagt, sich im Internet eine „Obersturmbannführer“-Uniform mit Hakenkreuz und Reichsadler bestellt und diese auch getragen zu haben. Auch soll er laut Anklage Kameraden gegenüber den „Hitlergruß“ getätigt haben. Die Hintergründe dazu kann er am Montag vor Richterin Michaela Sanin erklären.
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