Psychologen überzeugt

Vergewaltiger frei: „Keine Gefährlichkeit!“

Tirol
11.06.2022 06:00

Die Therapieeinheit, die ein verurteilter Straftäter nach einer brutalen Vergewaltigung in Innsbruck hinter Gittern absolviert hat, habe laut Experten gut angeschlagen. Daher wurde er vorzeitig entlassen.

Jener afghanische Asylwerber, der 2016 eine Tirolerin in Innsbruck eine Stunde lang vergewaltigt hat, wurde vor wenigen Wochen vorzeitig entlassen. Er saß zwei Drittel seiner siebenjährigen Haftstrafe ab. Angelika M. (Name geändert) und ihr Anwalt Markus Abwerzger kritisieren nicht nur die bedingte Entlassung, sondern die Tatsache, dass der Mann nicht abgeschoben wurde.

„Die Justiz hat fünf Jahre Zeit gehabt, ein Aufenthaltsverbot gegen den verurteilten Straftäter zu erwirken. Denn mit einem derartig schwerwiegenden Delikt wird er ohnedies nie einen positiven Bescheid erhalten“, sagt Abwerzger. Das Opfer ist verzweifelt: „Ich habe Angst. Wer garantiert mir, dass ich in Sicherheit bin? Nun fängt alles wieder von vorne an.“

Die „Tiroler Krone“ konfrontierte das Landesgericht Innsbruck mit der Causa. „Der Mann ist zwar bei uns verurteilt worden, doch seine Haftstrafe verbüßte er in der Justizanstalt Korneuburg. Daher ist das dortige Gericht zuständig“, schildert Irene Pfisterer, Richterin und Sprecherin des Landesgerichtes Innsbruck.

Psychologen untersuchten verurteilten Straftäter
Nachdem ein Täter zwei Drittel seiner Strafe abgesessen habe, dürfen nur mehr die sogenannten „spezialpräventiven Gründe“ geprüft werden, betont Wolfgang Schuster-Kramer, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Korneuburg, „das heißt, dass Psychologen einschätzen, ob der Täter noch eine Gefährlichkeit aufweist und in Haft bleiben muss oder nicht.“

Prinzipiell beginnen Sexualstraftäter noch hinter Gitter mit einer entsprechenden Therapieeinheit. „So war es auch im vorliegenden Fall. Experten kamen zum Entschluss, dass beim Asylwerber die Therapie gut angeschlagen habe, seine Prognose positiv sei und keine Gefährlichkeit mehr vorhanden sei. Eine Richterin hat auf Basis dessen den Mann bedingt entlassen“, sagt der Sprecher.

Keinerlei Auskunft zum Aufenthalt des Afghanen
Was den Aufenthalt sowie eine mögliche Abschiebung des verurteilten Afghanen betrifft, könne Schuster-Kramer keine Auskunft erteilen: „Das ist Sache der Fremdenpolizei und nicht mehr des Gerichtes.“

 Tiroler Krone
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