Genau genommen geht es darum, wer die Kosten tragen muss, wenn zusätzliche Schwimmlehrer für den Schwimmunterricht an den Schulen herangezogen werden müssen. Die Eltern jedenfalls nicht, aufgrund der gesetzlichen Schulgeldfreiheit, von der es nur wenige und klare Ausnahmen gibt. Die oö. Bildungsdirektion – bei den Pflichtschulen ein Arm des Landes – meint: Die Gemeinden müssen zahlen, schlicht weil sie der Schulerhalter sind. Die Gemeinden wiederum, personifiziert im oö. Gemeindebund, lehnen das mit empörtem Unterton ab: Schwimmen sei in den Pflichtschulen schlicht Unterricht und Erfüllung des Lehrplans. Daher seien hier die Länder in der Pflicht. Einzig Eintrittskosten in Schwimmbäder anderer Gemeinden könnten die Schulerhalter allenfalls tragen müssen.
SPÖ-Klubchef fordert Klarstellung
Wie auch immer. SPÖ-Klubchef Michael Lindner fordert Bildungsminister und Bildungslandesrätin dazu auf, dafür zu sorgen, „dass es den kostenlosen Schwimmunterricht für alle Schulkinder auch wirklich gibt.“ Und das nicht zu Lasten der Gemeinden.
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