Prozess in Graz

15 Jahre Haft für Mord an schwangerer Ex-Freundin

Steiermark
05.04.2022 18:00

Er würgte sie, stach ihr mit einer Schere in den Nacken, verletzte sie mit einem Messer und schlug sie mit einer Pfanne. Dann wusch der 19-Jährige seine blutigen Hände und radelte heim. Vor Gericht schildert der Kindsvater die Tat an der schwangeren „Ex“ emotionslos. Ausgelöst haben soll den Overkill eine kaputte Halskette. Schließlich wurde der Angeklagte - nicht rechtskräftig - zu 15 Jahren Haft verurteilt.

„Er hat Leonie, die im vierten Monat schwanger war, auf brutale Weise ermordet“, sagt Staatsanwalt Florian Sprajc. „Doch wie kam es zu der schrecklichen Tat? Das freundschaftliche Verhältnis der beiden nach der Trennung mündete in der Schwangerschaft“, schildert Sprajc. „Das Kind war ungeplant, aber nicht ungewollt.“ Doch wegen der Arbeitslosigkeit des Kindsvaters sei es immer wieder zu Streitereien gekommen. So auch am Tattag, dem 19. Juli 2021.

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Er kann mit seinen Emotionen nicht heraus. Das ist Teil seiner Krankheit. Er übernimmt aber die volle Verantwortung und bedauert die Tat zutiefst.

Verteidiger Gerhard Stingl

Mike K. brachte Leonie abends Spaghetti vorbei. Dann entbrannte plötzlich eine Auseinandersetzung. „Wenn man ihm Glauben schenkt, riss Leonie ihm dabei seine Halskette herunter. Da hat es bei ihm Klick gemacht“, so der Ankläger. „Er wurde von Wut und Zorn übermannt“, betont Verteidiger Gerhard Stingl. An der Tat sehe man die unkontrollierte Wut, die in seinen Augen für Affekt spreche und dementsprechend für Totschlag statt Mord.

Der 19-Jährige selbst will oder kann sich kaum an etwas erinnern. Auch nicht, warum er etwa nach der Tat „erwürgen“ googelte. Erklärungen bleiben aus. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl glaubt: „Die Kette war der Auslöser. Die hat für ihn eine besondere Bedeutung.“ Walzl und die psychologische Gutachterin Anita Raiger attestieren dem Angeklagten jedenfalls eine „massive Impulskontrollstörung bedingt durch eine emotional instabile Persönlichkeit“. Wegen seiner Gefährlichkeit fordert der Ankläger eine Einweisung.

Das Geschworenengericht entschied auf 15 Jahre Haft wegen Mordes (Strafrahmen bis zu 20 Jahre) und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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