Klage stattgegeben

UNO-Gericht: Russland muss Krieg sofort stoppen

Ausland
16.03.2022 17:15

Schon seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden Rufe laut, dass sich der Internationale Gerichtshof in Den Haag mit dem Fall befassen soll. Nun ordnete das höchste UNO-Gericht an, dass Russland die militärische Gewalt in der Ukraine sofort beenden muss. Kiew wirft Russland in dem Konflikt die Verletzung der Völkermord-Konvention vor.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen gab am Mittwoch in Den Haag einer Klage der Ukraine gegen Russland statt. Die Ukraine warf Russland eine Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 vor und wollte, dass das Gericht ein Ende der Gewalt anordnet.

Die Entscheidung des Gerichtshofes ist das erste Urteil eines internationalen Gerichtes nach der Invasion Russlands vor knapp drei Wochen. Die Ukraine hatte das Dringlichkeitsverfahren angestrengt und Sofortmaßnahmen gegen Russland gefordert. Der Klage gab das Gericht nun statt.

Verstoß gegen Völkermord-Konvention
Das Urteil ist zwar bindend. Doch Experten bezweifeln, dass Moskau sich an eine Anordnung halten wird. Auch die Anhörung am 7. März hatte Russland bereits boykottiert. Das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Das Urteil kann aber internationale Signalwirkung haben und den Druck auf Moskau erhöhen.

Grundlage der Klage ist die Völkermord-Konvention von 1948. Die Ukraine wirft Russland vor, die Konvention als Rechtfertigung für den Krieg zu missbrauchen. Präsident Wladimir Putin hatte erklärt, dass Russen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten - hatte aber keine Beweise vorgelegt.

Mehrere internationale Gerichte in Den Haag
In der niederländischen Stadt Den Haag sind mehrere internationale Gerichte ansässig. Das sorgt gelegentlich für Verwirrung, denn die Namen ähneln sich sehr. Neben dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen gibt es auch noch den Internationalen Strafgerichtshof (Weltstrafgericht), der unabhängig von den Vereinten Nationen agiert. Das Weltstrafgericht verfolgt individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggressionskrieg, Völkermord. Dieses Gericht kann Haftbefehle erlassen. Das Weltstrafgericht wird nicht von allen Staaten anerkannt.

Außerdem sitzt in Den Haag auch noch das UNO-Kriegsverbrechertribunal. Das ist ein von den Vereinten Nationen eingerichtetes Sonder-Gericht und handelt zurzeit die restlichen Fälle zu Kriegsverbrechen in Ruanda und dem früheren Jugoslawien ab. 

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