Corona-Demo mit Folgen

Mit „Darmwind“ gegen Polizei – Biobauer verurteilt

Oberösterreich
16.03.2022 14:13

Eine ganze Latte an Vergehen wird einem 38-jährigen Corona-Demo-Organisator heute, Mittwoch, bei einem Prozess in Linz zur Last gelegt. Polizisten und Beschäftigte der BH Urfahr-Umgebung soll er unter anderem verleumdet, bedroht und beleidigt haben. Urteil: ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt - nicht rechtskräftig.

Sein Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen brachte den Mühlviertler Biobauern vor den Richter. Auffällig wurde der Familienvater als Organisator von Corona-Demos im Jänner und Februar 2021 in Linz und Rohrbach, weil er in dieser Funktion auch mit den Behörden – Polizei, Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, Magistrat Linz und Oö. Landesverwaltungsgericht – in Konflikt geriet. Nur ein Nebenschauplatz der Anklage: Bei einer Auseinandersetzung auf einer Polizeistation soll der Angeklagte laut Anklage das linke Bein angewinkelt und einen lauten „Darmwind“ in Richtung eines Beamten entweichen haben lassen.

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Mein Mandant hat in den letzten Monaten das Haftübel verspürt. In der Zwischenzeit sieht er ein, dass das Ganze ein Schwachsinn war. In Zukunft will er sich daher lieber seiner Familie widmen als gegen Windmühlen zu kämpfen.

Verteidiger Werner Tomanek

Falsches Maskenbefreiungsattest
Schwerer wiegen die Vorwürfe, dass er Behördenmitarbeiter, die vor allem wegen der Übertretung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gegen ihn einschreiten mussten, mit falschen Beschuldigungen angezeigt und ihnen gedroht haben soll, ihre Namen im Internet zu veröffentlichen und sie privat haftbar zu machen. Er soll damit bezweckt haben, dass die gegen ihn geführten Verfahren eingestellt werden. Beim Landesverwaltungsgericht soll der laut seinem Anwalt Werner Tomanek inzwischen geläuterte Mühlviertler ein falsches Maskenbefreiungsattest eines steirischen Arztes vorgelegt haben.

Verteidiger Werner Tomanek (Bild: Schiel Andreas)
Verteidiger Werner Tomanek

Ermittlungen wegen Verharmlosung des Holocaust
Unabhängig vom Ausgang des heutigen Prozesses könnte dem Mann schon bald noch eine zweite Anklage drohen: Gegen ihn wird derzeit - so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, Ulrike Breiteneder - auch wegen Paragraf 3h des Verbotsgesetzes - Verharmlosung des Holocaust - ermittelt. Er soll bei den Demonstrationen die Corona-Maßnahmen der Regierung mit dem Holocaust gleichgesetzt haben.

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