Neues Chaos droht

Aus für 3G im Job: Sozialpartner wussten nichts

Österreich
23.02.2022 13:56

Mit 5. März fallen mit der Aufhebung der meisten Corona-Beschränkungen auch die G-Regeln weg - das war die Ankündigung der Bundesregierung Mitte Februar. Dass das auch für die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, wurde aber nicht ausdrücklich erwähnt. Kein Wunder also, dass die Ankündigung von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nun für viele überraschend kommt. Auch die Arbeitnehmervertreter reagieren verwundert. Sie waren in Gespräche offenbar nicht eingebunden.

„Wir haben bisher über die Medien erfahren, dass es auf betrieblicher Ebene keine 3G-Regel mehr geben soll“, heißt es auf „Krone“-Anfrage seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB). Da man bisher in keine Gespräche eingebunden gewesen sei, könne man „aktuell nur spekulieren“. Sicher sei, dass der Generalkollektivvertrag weiterhin gelte, „und der besagt: Wenn ich einen 3G-Nachweis erbringe, muss ich keine Maske tragen. Wenn es darum geht, ob der Arbeitgeber überhaupt auf betrieblicher Ebene eine Maskenpflicht einführen darf, bedarf es dazu aus unserer Sicht einer guten Begründung für den Ausnahmefall“, so der ÖGB.

Dass etwa Beschäftigte in einem Großraumbüro arbeiten, würde für die Einführung einer Maskenpflicht nicht ausreichen, weil da der Arbeitgeber auch andere Schutzmaßnahmen ergreifen könnte.

Betriebe sollen verantwortlich sein
Wie genau die Aufhebung der 3G-Regel am Arbeitsplatz (außer in Spitälern und Pflegeheimen) vonstattengehen wird oder welche anderen Corona-Maßnahmen es geben wird, ist noch unklar. Minister Kocher verwies am Mittwoch auf den Gesundheitsminister, der eine Verordnung zur genauen Neuregelung vorlegen werde. Klar ist bisher nur, dass die Verantwortlichkeit sich wieder auf die Unternehmen verlagern wird.

Dazu stellte der ÖGB aber schon jetzt klar: Falls der Arbeitgeber weiterhin 3G im Betrieb will, „so ist die Testzeit Arbeitszeit und eventuelle Kosten für Tests muss der Arbeitgeber übernehmen“. Die Gratistests sollen bald Geschichte sein, wenn es nach dem Willen der Regierung geht. Zudem bedürfe es für die Überprüfung von 3G weiterhin die Zustimmung des Betriebsrats, „oder - wenn es keinen Betriebsrat gibt - der Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer“, heißt es seitens des ÖGB.

Auch seitens der Arbeiterkammer (AK) zeigt man sich gegenüber der „Krone“ überrascht: Man sei ebenso nicht die Gespräche eingebunden gewesen. Wenn 3G mit Anfang März entfällt, wären die Betriebe nicht aus dem Schneider, bekräftigt AK-Rechtsexpertin Silvia Hruska-Frank: „Laut Gesetz habe der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, der Arbeitsplatz muss sicher sein. Hier muss also auch eine Pandemie berücksichtigt werden.“

„Es droht völlige Rechtsunsicherheit“
Dementsprechend müsse der Arbeitgeber abwägen, ob er verstärkt Maßnahmen ergreifen muss oder nicht - ohne gesetzliche Vorgabe ein schwieriges Unterfangen: „Es droht wieder völlige Rechtsunsicherheit, was Unternehmen nun bezüglich Maßnahmen dürfen oder nicht und außerdem Wildwuchs bei den Regeln in den einzelnen Unternehmen.“

Seitens der Wirtschaftskammer Österreich heißt es, es sei zu erwarten, dass „in Bereichen mit Kontakten zu Vulnerablen - sei es am Arbeitsplatz oder mit Kunden - Betriebe 3G beibehalten oder alternativ auf eine Maskenpflicht setzen werden“. Generell sei dazu aber noch die Verordnung des Gesundheitsministers ausständig.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu: „Wie von der Bundesregierung bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vergangene Woche angekündigt, sollen mit 5. März sämtliche G-Settings wegfallen. Grundlage dafür ist die Einschätzung von Expertinnen und Experten, wonach die aktuelle epidemiologische Lage derartige Zugangsbeschränkungen ab diesem Zeitpunkt nicht länger erfordert. Zu den G-Settings zählt, wie allgemein bekannt, auch der Arbeitsplatz. Es gilt jedoch auch weiterhin, jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Dahingehend wird es auch weiterhin Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geben.“ Die entsprechende Verordnung befinde sich derzeit in Ausarbeitung.

Die gesamtstaatliche Krisenkommunikation GECKO wurde mit der Frage nach 3G am Arbeitsplatz übrigens nicht befasst.

 Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele