Laut einer Umfrage der AK, arbeiten 22 Prozent der burgenländischen Arbeitnehmer regelmäßig von zu Hause aus. Viele von ihnen sind aber auch Bezieher des Pendlerpauschales. Seit dem 1. Juli 2021 ist aber einiges zu beachten, wenn man beide Pauschale weiter beziehen will.
Seit dem Juli des Vorjahres müssen die Arbeitnehmer darauf achten, in welchem Ausmaß Sie von zu Hause aus arbeiten. Denn zu viel Homeoffice kann dazu führen, dass sie das Pendlerpauschale verlieren.
Nadja Weinmüller, Steuerexpertin Arbeiterkammer Burgenland
Die Regelung im Detail: Wer weiterhin das volle Pendlerpauschale beziehen will, muss mindestens elf Tage pro Monat zu seinem Arbeitsplatz fahren. Mit zwei Tagen Homeoffice pro Woche sind die Arbeitnehmer also auf der sicheren Seite. Die einzige Ausnahme gibt es für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021. Hier besteht aufgrund einer Sonderregelung voller Anspruch.
Dienstreise unterbricht Homeoffice
„Gezählt werden dafür aber nur jene Tage, an denen der gesamte berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausgeübt wird“, erklärt AK-Steuerexpertin Nadja Weinmüller. Werde etwa die Arbeit durch eine Dienstreise unterbrochen, dann gelte der Tag nicht als Homeoffice-Tag. Mehr Infos gibt’s auf www.jobundcorona.at
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